Neue Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz: 2G-Regel in Restaurants und Hotels

| Politik Politik

Eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung mit strengeren Regeln gilt von diesem Mittwoch an in Rheinland-Pfalz. Die 28. Verordnung dieser Art in der Pandemie tritt im Einklang mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Gleichzeitig sollen 8 von früher 32 Impfzentren im Land wieder aufmachen, um die Zahl der Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen weiter zu steigern.

Die Regeln im Überblick:

«In Innenräumen gilt für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel», formuliert

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) die Leitlinie. Das bedeutet Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte. Ausgenommen davon ist aber der Handel. Am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen gilt nach den bundesweiten Beschlüssen 3G (geimpft, genesen oder getestet). Im Landtag gilt künftig die 3G-Regel mit Maskenpflicht - diese darf auch am Platz nicht mehr abgenommen werden.

- 2G (geimpft oder genesen) ist jetzt Voraussetzung für den Zutritt von:

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien mit festen Plätzen und Einlasskontrolle sowie in der Gastronomie und Hotellerie, in Discos, Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten und Theatern. Auch im außerschulischen Musik- und Kunstunterricht sowie bei Proben und Auftritten der Breiten- und Laienkultur heißt es 2G. Der Amateur- und Freizeitsport, Kletterhallen, Schwimmbäder, Thermen und Saunen fallen auch darunter. Auch beim Zutritt für Bus- und Schiffsreisen, den Innenräumen von Zoos, Botanischen Gärten und Spielhallen gilt der 2G-Nachweis. Körpernahe Dienstleistungen inklusive sexueller Dienstleistungen gehören auch dazu.

- Maskenpflicht: gilt grundsätzlich, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht sicher eingehalten werden kann - sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. «Die Maske kann am Platz und beim Verzehr von Speisen und Getränken entfallen», sagte Hoch.

- Masken sind somit auch auf Weihnachtsmärkten und in Fußgängerzonen Pflicht, wo genau legen die Kommunen fest. Die 2G-Regel soll auch auf Weihnachtsmärkten gelten, soweit sie kontrollierbar ist. Dafür sollen etwa in Mainz Bändchen für das Handgelenk ausgegeben werden.

- Als Corona-Test werden nur noch zertifizierte von den Teststellen anerkannt. Selbsttests gelten nur noch bei Jugendlichen unter 18.

- An den Schulen wird es zwei anlasslose Tests pro Woche geben. Zudem gilt wieder Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen. 

- An den Hochschulen gilt grundsätzlich weiterhin Präsenz unter 3G, aber «mit angepassten Lösungen für jede Hochschule». Bei Prüfungen müssen Ungeimpfte einen Test vorlegen, der nicht mehr älter als 24 Stunden sein darf.

- Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter die 2G-Regel. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G, also Zutritt auch für Getestete. Das kann bei ihnen zusätzlich zu den Schultests etwa ein Selbsttest vor dem Sport sein. Ausnahmen gibt es auch bei Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber ein Attest. Bei standesamtlichen Trauungen gilt Test- plus Maskenpflicht, außer für das Brautpaar. Blutspenden ist auch mit Test für Ungeimpfte möglich.

- In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen sich nicht nur ungeimpfte, sondern auch geimpfte und genesene Mitarbeiter und Besucher täglich testen (2G plus). Diese Einrichtungen müssen zudem einmal wöchentlich die Zahl der Belegschaft und der Bewohner sowie den Anteil der Geimpften daran melden. Dazu gehören auch die Auffrischungsimpfungen. Den prozentualen Anteil der immunisierten Beschäftigten und Bewohner müssen die Einrichtungen im Eingangsbereich auch öffentlich bekanntgeben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.