Neue Corona-Regeln gelten in Berlin – auch in Restaurants

| Politik Politik

Angesichts der Omikron-Welle hat der Senat einige neue Corona-Regeln beschlossen. Die Verordnung ist seit Samstag in Kraft.

Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests gelten in Berlin neue Corona-Regeln. Das hat sich am Samstag geändert:

Eine ANWESENHEITSDOKUMENTATION beim Restaurant- oder Barbesuch ist keine Pflicht mehr. Das gilt auch in Hotels und beim Sport.

Der GENESENENNACHWEIS gilt nur noch für drei, nicht wie bisher für sechs Monate nach dem positiven Testergebnis. Das hatte das Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen und der Bund schon Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.

PCR-TESTS sind nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Ein positives Schnelltestergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Und auch wer sich nach einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten aus Isolation beziehungsweise Quarantäne frei testen möchte, kann das mit einem zertifizierten Schnelltest erledigen.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Besuch beim FRISEUR oder im KOSMETIKSALON wird es etwas komplizierter als bisher. Zutritt haben wie bisher nur Geimpfte und Genesene (2G), die entweder Maske tragen oder einen Test vorweisen müssen. Was davon gilt, entscheidet der Salon. Schreibt er einen Test statt Maske vor, sind - und das ist neu - Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht künftig befreit. Sie gilt also nur für Kunden, deren Grundimmunisierung schon länger als drei Monate zurückliegt.

Auch bei den Zutrittsregeln für RESTAURANTS gibt es eine Änderung: Dort gilt zwar wie bisher «2G zuzüglich Test». Allerdings sind Geboosterte unbegrenzt sowie frisch (zweifach) Geimpfte und frisch Genesene jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit.

Bei GROSSVERANSTALTUNGEN im Freien mit maximal 3000 Personen greift nun die «2G zuzüglich Test»-Regelung wie vorher schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch hier gilt: Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.

Die FFP2-MASKENPFLICHT gilt ab sofort auch für den Hochschulbereich.

Beim EINKAUFEN bleibt die 2G-Regel bestehen, die in Teilen des Einzelhandels abgesehen von der Grundversorgung gilt. Zutritt etwa zum Elektronikmarkt oder zum Schuhgeschäft haben also nur Geimpfte oder Genesene. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.