Neue Corona-Regeln in Hessen: Gastgewerbe sieht sich gewappnet

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Das hessische Gastgewerbe sieht sich für die neuen Corona-Regeln mit strengeren Beschränkungen gewappnet. In den Restaurants, Hotels oder Bars seien ja auch bislang schon die Nachweise von Impf- oder Genesenen-Zertifikaten und Corona-Tests kontrolliert worden, sagte der Hauptgeschäftsführer des hessischen Branchenverbandes Dehoga, Julius Wagner, der Deutschen Presse-Agentur.

Daran ändere sich nichts, wenn jetzt nur noch Genesene oder Geimpfte (2G) kommen dürften. «Das, was wirklich kräftezehrend ist, sind unnötige Diskussionen mit Gästen. Die Gastronomie hat die Regeln nicht gemacht, muss sie jedoch befolgen.»

Wegen der massiv steigenden Corona-Zahlen gelten in Hessen seit Donnerstag verschärfte Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die neue Corona-Verordnung sieht eine deutliche Ausweitung der Maskenpflicht, flächendeckend umfangreiche Tests sowie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nur noch einen Zutritt für geimpfte und genese Menschen vor.

Trotz der hohen Infektionszahlen könnten mit den neuen Regelungen zumindest die Betriebe geöffnet bleiben. «Die strikte Kontrolle ist hierfür eine Voraussetzung», sagte Wagner. Die Mitarbeiter setzten sich seit Beginn der Pandemie mit Regeln und Kontrollpflichten auseinander. «Mag dies hier und da in der Vergangenheit zu leichtfertig genommen worden sein - jeder Gastro-Unternehmer muss seine Mitarbeiter umfassend aufklären und für die Kontrollpflichten sensibilisieren.»

Ein zu erwartendes Minus an Gästen liege nicht hauptsächlich an der 2G-Regel, erklärte der Dehoga-Hauptgeschäftsführer. Vielmehr gebe es wieder durch Abstandspflichten weiniger Kapazitäten und viele Gäste - vor allem Firmen - zögen sich angesichts der aktuellen Entwicklung zurück. «Gerade für die Gastronomie, kleine Kneipen und Bars ist das mit großen Existenzsorgen und Verzweiflung verbunden.» Auch ohne Lockdown stehe das Gastgewerbe erneut vor dem Nichts.

Die neuen hessischen Corona-Regeln: Mehr Masken, Testen und 2G

Für die Menschen in Hessen gelten nun deutlich strengere Corona-Regeln mit einer starken Ausweitung der Maskenpflicht, der Anordnung zu viel mehr Tests sowie der Einführung von 2G für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Die seit Donnerstag geltende Schutzverordnung der hessischen Landesregierung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 23. Dezember. Zusätzliche Maßnahmen bei weiter stark steigenden Corona-Zahlen werden nicht ausgeschlossen. Das sind die neuen Corona-Regeln in Hessen:

Verschärfung der Maskenpflicht: Es gibt eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen, Hochschulen sowie sonstigen Bildungseinrichtungen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen.

In der Gastronomie kann die Maske weiterhin an Sitzplätzen abgenommen werden. Außerdem gibt es eine Anordnung von FFP2- oder vergleichbaren Masken für Kunden körpernaher Dienstleistungen. Beim Einkaufen für den täglichen Bedarf kommt keine Verschärfung, es gilt weiter eine Maskenpflicht.

Tests: Alle Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen, Reha-Kliniken oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen entweder geimpft oder genesen sein
oder einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen. Das gilt ausdrücklich nicht für Patienten und Bewohner der Einrichtungen.

Die Einrichtungen sind zu einem Testangebot vor Ort verpflichtet – ein überwachter Selbsttest ist dabei zulässig. Es kann jedoch auch ein Test in einer anerkannten Teststelle gemacht werden. Zusätzlich müssen auch geimpfte und genesene Mitarbeitende zweimal pro Woche getestet werden.

Alle positiv getesteten, asymptomatischen geimpften und genesenen Personen in Hessen können sich künftig nach fünf Tagen Isolation mit einem PCR-Test freitesten.

3G - genesen, geimpft oder getestet: Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. Der Arbeitgeber darf den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten einsehen und verarbeiten, aber nicht langfristig speichern.

Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Beschäftigte müssen das Homeoffice-Angebot annehmen.

Im Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr gilt eine 3G-Regel und es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Einhaltung wird mit stichprobenartigen Kontrollen überprüft.

Es gilt auch eine flächendeckende 3G-Regel an den hessischen Hochschulen, Akademien und außerschulischen Bildungseinrichtungen.

2G - geimpft oder genesen: Ausgenommen sind dabei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Eingeführt wird eine Verschärfung der Regelung für Veranstaltungen über 25 Personen und den Kulturbetrieb. In geschlossenen Räumen gilt damit 2G nur mit Abstand und Maske. Bei Großveranstaltungen in Innenräumen greift ein Genehmigungsvorbehalt ab 1000 Teilnehmer. Bei Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit hoher Fluktuation gibt es Stichprobenüberprüfungen zur Einhaltung der geltenden Regelungen.

2G gilt in den Innenräumen mit Maske und Abstand von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen; ebenso bei körpernahen Dienstleistungen, soweit nicht medizinisch notwendig oder bei der Grundversorgung wie etwa dem Friseur.

2G gilt auch in Übernachtungsbetrieben. Es gibt aber Ausnahmen für beruflich bedingte Übernachtungen. Dann greift 3G mit täglichen Tests. 2G wird ferner für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen etwa in Speisesälen und Schwimmbädern eingeführt.

2G plus - geimpft oder genesen und zusätzlich mit Antigen-Schnelltest getestet: Ausgenommen sind dabei Kinder unter 18 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für Jugendliche reicht das Schülertestheft.

2G plus Test wird in Innenräumen von Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten angewandt. Der Eintritt ist nur noch für geimpfte oder genese Personen plus tagesaktuellem Schnelltest möglich. Für die Außenbereiche von Diskotheken ist 2G maßgeblich.

2G plus - Optionsmodell etwa für die Gastronomie in geschlossenen Räumen ohne Maske und Abstand: Dabei ist der Eintritt nur für geimpfte oder genesene Personen plus tagesaktuellem Schnelltest möglich. Dann kann auf Abstand und Maske verzichtet werden. Dieses Modell kann aber nicht für die Grundversorgung angewendet werden.


 

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