Neue Schutzverordnung vor Karneval: NRW erlaubt Schunkeln ohne Maske

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Das Land NRW hat kurz vor dem Start der Karnevalssession am 11.11. die Coronaschutz-Verordnung verändert und erlaubt nun unter anderem ausdrücklich Schunkeln ohne Maske. Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss - wenn er nicht geimpft oder genesen ist - einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden alten Schnelltest vorweisen (3Gplus-Regel).

In der seit Mittwoch gültigen Verordnung heißt es, dass man auf eine Maske bei «Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen» verzichten kann. Voraussetzung für den Zutritt ist aber - wie zum Beispiel bereits in Diskotheken - die 3Gplus-Regel.

Die Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf setzen auf noch schärfere Vorgaben: In den abgesperrten Bereich vor dem Düsseldorfer Rathaus dürfen zum «Hoppeditz-Erwachen» am 11.11. nur geimpfte oder genesene Zuschauer. In Köln gilt zum Karnevalsbeginn am Donnerstag in der Altstadt und im Zülpicher Viertel in den abgesperrten Bereichen sowie in allen Kneipen die 2G-Regel. (dpa)


 

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