Neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen

| Politik Politik

Seit Anfang des Jahres gelten für beruflich bedingte Auslandsreisen neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben klargestellt, auf das der Bund der Steuerzahler verweist. Die seit 2023 geltenden Pauschalen haben damit zum 1. Januar 2024 ihre Gültigkeit verloren.

Die Pauschalen können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfrei mit dem Lohn ausbezahlen, wenn diese Dienstreisen für das Unternehmen bestreiten.

Welche Werte sich im Einzelnen geändert haben, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Tabelle des BMF-Schreibens entnehmen. Fettgedruckte Werte wurden angepasst. Notwendig ist das in den Ländern geworden, in denen das allgemeine Preisniveau gestiegen ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

Regelung für Dienstreisen in verschiedene Länder

Die Ermittlung des auszahlbaren Pauschbetrags ist insbesondere dann kompliziert, wenn Beschäftigte während einer ein- oder mehrtägigen Dienstreise in verschiedene Länder reisen. Auch dazu benennt die Finanzverwaltung Regelungen: Bei einer eintägigen Dienstreise in verschiedene Länder darf der Pauschbetrag des Landes angenommen werden, in dem der Arbeitnehmer zuletzt tätig gewesen ist.

Bei mehrtägigen Dienstreisen in verschiedene Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschale am An- und Abreisetag folgendes: War der Arbeitnehmer am Tag der An- oder Abreise vom Inland ins Ausland oder umgekehrt nicht berufstätig, ist der Pauschbetrag des Ortes anzugeben, der vor 0 Uhr Ortszeit erreicht wird. War der Arbeitnehmer am Tag der An- oder Abreise noch berufstätig, ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts anzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).