Neues Infektionsschutzgesetz: DEHOGA bereitet Verfassungsklagen vor

| Politik Politik

Nach dem Bundestag und Bundesrat am Mittwoch dem neuen Infektionsschutzgesetz ohne Entschädigungsleistungen zugestimmt haben (Tageskarte berichtete), macht der DEHOGA seine Ankündigung wahr und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Geplant sei, dass der Verband zwei Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstütze, schreibt der DEHOGA in einem Rundschreiben an seine Mitglieder.der.

Da auch der Bundespräsident hat das Gesetz noch am Mittwoch ausgefertigt hatte und es unmittelbar danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, traten die Änderungen bereits am letzten Donnerstag in Kraft.

Der DEHOGA schreibt „Die Regelung in ihrer jetzigen Form – also ohne Entschädigungen im Falle von Schließungen oder drastischen Beschränkungen – kommt einer Zwangsenteignung gleich. Und dagegen werden wir uns zur Wehr setzen!“

DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges hatte bereits vor einer Woche angedeutet, dass der Verband ein betroffenes Unternehmen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz unterstützen könne, sollte dieses keine Entschädigungsregeln enthalten. Verbandspräsident Guido Zöllick bekräftigte und drohte ebenfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. „Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, sagte Zöllick in Berlin.

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebefalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig.

"Wie würden Sie schlafen, wenn es ein Gesetz gibt, welches Ihnen wirtschaftlich gesehen jederzeit den Boden unter den Füßen unter wegziehen kann?“

Hotelier Rolf Seelige-Steinhoff bringt die Kritik an dem Gesetz erneut in einem Video auf den Punkt und sagt: "Dieses Gesetz bedroht nicht nur unsere Existenz, sondern die von vielen Tausend anderen Unternehmen! Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten Maßnahmen der Abwehr und Verhütung der Ausbreitung eines Infektionsgeschehens (Pandemie) an die Hand. Das Problem jedoch: Diese Maßnahmen führen zu erheblichen Eingriffen in die Grundrechte. Auf der Basis dieser Maßnahmen können von Unternehmen wie dem unseren nun bestimmte "Sonderopfer" abverlangt werden. Dies bedeutet, dass man unsere Hotels schließen kann - ohne einen Anspruch auf Entschädigung.⠀⠀

Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen - wir unterstützen die Bekämpfung des Corona-Virus zu 100 Prozent! Im Frühjahr haben wir ein Hygienekonzept auf den Weg gebracht, welches maßgeblich dazu beitrug, dass die Hotellerie in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland wieder an den Start gehen konnten. Vor wenigen Wochen eröffneten wir auf Usedom ein Corona-Testzentrum. Obwohl wir eindrucksvoll unter Beweis stellten konnten, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren und Hotels nicht zur Ausbreitung des Virus beitragen, werden wir nun von der Politik im Stich gelassen. Wir, das sind nicht nur die SEETELHOTELS Usedom. Wir, das sind auch unzählige Zulieferer, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Ihnen allen brechen Aufträge weg, auf die sie dringend angewiesen sind.⠀

Hier geht es um die Frage, in welcher Form Unternehmen wie das unsere eine finanzielle Kompensation erhalten sollen, wenn wir den politischen Willen umsetzen. Zum Schutze der Bevölkerung stellen wir in Pandemiezeiten unsere wirtschaftlichen Interessen hinten an. Wir bringen diese nun gesetzlich festgeschriebenen "Sonderopfer." Dafür sollen wir und unsere Kollegen jedoch nicht entschädigt werden. Und genau das ist ein gewaltiges Problem!⠀

Wie würden Sie schlafen, wenn es ein Gesetz gibt, welches Ihnen wirtschaftlich gesehen jederzeit den Boden unter den Füßen unter wegziehen kann?“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.