NGG fordert Kurzarbeitergeld von mindestens 1.200 Euro für Beschäftigte im Gastgewerbe

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Bund und Länder hatten am Dienstagabend beschlossen, den vorerst bis Ende Januar vorgesehenen Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen bis Mitte Februar zu verlängern. Dazu kommen zusätzliche Vorgaben etwa zu besser schützenden Masken in Bussen, Bahnen und Geschäften sowie für mehr Arbeiten von zu Hause.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert angesichts des verlängerten Lockdowns und den katastrophalen Auswirkungen auf das Gastgewerbe nun eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds.

NGG-Vorsitzender Guido Zeitler: "Jede Verlängerung der Corona-Maßnahmen – so nötig sie auch ist – hat existenzielle Auswirkungen auf das Gastgewerbe. Für viele Hotels, Pensionen, Gaststätten, Bars, Kneipen bis hin zu den Caterern und Betriebskantinen, geht es längst ums schiere Überleben. Selbst große Hotelgesellschaften können ohne Hilfe nicht mehr lange durchhalten.

Zeitler weiter:  "Die gestern zugesagten Zugangserleichterungen und höheren Fördersummen sind enorm wichtig, um Arbeitsplätze zu sichern. Natürlich dürfen sie nur an Unternehmen gezahlt werden, die ihre Mitarbeiter durch Kurzarbeit halten und nicht auf die Straße setzen. Die zugespitzte Situation wirkt sich dramatisch auf die Beschäftigten im Gastgewerbe aus. Ihre Löhne sind ohnehin niedrig, das Kurzarbeitergeld reicht entsprechend bei Weitem nicht – viele können kaum noch ihre Miete bezahlen. Deshalb machen wir uns für ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro stark.“


 

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