Niederlage für München: Airbnb muss keine Daten preisgeben

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Im Streit zwischen Airbnb und der Stadt München um die Herausgabe personenbezogener Daten wegen illegal genutzter Ferienwohnungen, hat die Kommune, nach eigenen Angaben, eine Niederlage eingefahren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe das Auskunftsersuchen der Kommune abgelehnt, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Die Online-Vermittlungsplattform muss also nicht die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben.

Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten in München als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten im August 2018 Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb angefordert, die zweckentfremdet wurden. Die US-amerikanische Plattform hatte dagegen geklagt.

Zunächst hatte im Dezember 2018 das Verwaltungsgericht den Bescheid der Stadt als rechtsmäßig anerkannt. Airbnb wehrte sich - das Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun in Zweiter Instanz aufgehoben, wie es von der Stadt weiter hieß. Hintergründe für die Entscheidung der Richter blieben erst einmal unklar.

In einer Stellungnahme zeigte sich Sozialreferentin Dorothee Schiwy enttäuscht über den richterlichen Beschluss: «Wir werden uns jetzt die Gründe detailliert anschauen und dann prüfen, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen.» (dpa)


 

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