Niedersachsen führt FFP2-Maskenpflicht ein

| Politik Politik

In Niedersachsen soll ab Dienstag eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten Einzelhandel gelten. Die Landesregierung habe sich am Samstag darauf verständigt, am Montag eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung vorzunehmen und am Dienstag in Kraft zu setzen, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben. So müssen also auch in Supermärkten oder Drogerien FFP2-Masken getragen werden.

Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gekippte 2G-Regel. Diese Vorgabe für Geschäfte hatte das OVG am Donnerstag kassiert, weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei. 2G bedeutet Zutritt nur für Geimpfte und Genesene.

Mit der FFP2-Maskenpflicht setzt die Regierung dem Ministerium zufolge das um, was an Schutzmaßnahmen für diesen Bereich nach dem OVG-Beschluss noch rechtssicher machbar ist.

Gesundheitsministerin: "2G-Regel höheres Schutzniveau"

«Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die 2G-Regel hier ein noch höheres Schutzniveau geboten hätte, aber das Thema ist jetzt bis auf Weiteres vom Tisch», sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).

«Der Wegfall von 2G ist für alle Betriebe eine große Erleichterung», sagte Mark Alexander Krack, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen. Die Kontrolle des Impfstatus der Kunden sei mit einem hohen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden gewesen.

Bei FFP2-Maskenpflicht in Niedersachsen hoffen auf Ausnahmen

In Bezug auf die angekündigte FFP2-Maskenpflicht hofft der Verband, dass Beschäftigte weiterhin OP-Masken tragen dürfen. Etwa beim stundenlangen Einräumen von Regalen sei die FFP2-Maske eine Belastung für die Mitarbeitenden, so Krack.

Noch ist unklar, ob die Regierung noch weitere Regelungen der Corona-Verordnung ändern muss. Auch Teile der sogenannten Weihnachtsruhe sollen von den obersten Verwaltungsrichtern im Land überprüft werden.

«Wir unterstützen einen Veranstaltungsbetrieb aus der Nähe von Aurich bei einem Normenkontrollantrag gegen das Tanzverbot zu Weihnachten und Silvester», sagte der Geschäftsführer des niedersächsischen Hotel- und Gaststättenverbands, Rainer Balke. Der Antrag sei am Freitag dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg zugestellt worden.

Von Heiligabend bis zum 2. Januar sogenannte Weihnachtsruhe

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte für die Zeit von Heiligabend bis zum 2. Januar eine sogenannte Weihnachtsruhe angekündigt. Landesweit soll dann die Warnstufe 3 mit erneut verschärften Corona-Regeln gelten. Unter anderem werden Tanzveranstaltungen untersagt, Testvorgaben verschärft und die Zahl der zulässigen Kontakte wird reduziert. Über das Vorgehen gegen das Tanzverbot hatte zunächst der NDR berichtet.

Am Samstag protestierten rund 2000 Menschen in Osnabrück gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen. Das Motto der Versammlung lautete «Grundrechte sind nicht verhandelbar». Aufgrund einer Gegenkundgebung mit etwa 300 Menschen habe es einige verbale Provokationen geben, teilte ein Polizeisprecher mit. Vereinzelt seien Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden.

In Hannover kamen etwa 850 Personen zu zwei Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen zusammen. Bis auf einige Verstöße gegen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot waren die Versammlungen laut Polizei «unauffällig». In Hildesheim und Alfeld wurden zwei kleinere Versammlungen aufgelöst. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius dankte per Twitter allen Polizeikräften, die während der diversen Proteste «besonnen, mit Augenmaß für Sicherheit» gesorgt hätten.

In Niedersachsen veränderte sich das Corona-Infektionsgeschehen am Wochenende kaum. Der Hospitalisierungsindex sank am Sonntag auf 5,8 nach 5,9 am Vortag. Er beschreibt, wie viele Covid-19-Patientinnen und -Patienten pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in Kliniken gekommen sind.

Die Intensivbetten-Belegung mit Covid-19-Kranken verringerte sich innerhalb eines Tages von 10,7 auf 10,4 Prozent. Die Sieben-Tage-Inzidenz für Niedersachsen gab das Land am Sonntag mit 173,8 nach 174,1 am Vortag an. So viele Menschen pro 100 000 Einwohner steckten sich binnen einer Woche neu mit dem Coronavirus an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.