Niedersachsen: In Restaurants entfallen Begrenzungen bei Feiern – Tanzen ohne Maske

| Politik Politik

Die Neuansteckungen mit dem Coronavirus flauen ab, gleichzeitig nimmt der Anteil der Geimpften zu. Niedersachsen setzt deshalb die nächsten Lockerungsschritte um.

Eine Reihe zusätzlicher Lockerungen vor allem zu Kontaktregeln in der Corona-Pandemie treten am Montag in Niedersachsen in Kraft. Wo die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander nicht über 10 lag, dürfen bis zu 25 Menschen in Innenräumen und bis zu 50 draußen zusammenkommen. Hinzukommen dürfen noch vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren. Haben alle Erwachsenen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Test, können sich noch mehr Menschen treffen.

Nach Angaben der Staatskanzlei gelten die Lockerungen am Montag für die Kreise Osnabrück, Emsland, Leer, Wittmund, Friesland, Ammerland, Wesermarsch, Oldenburg, Cuxhaven, Osterholz, Verden, Rotenburg (Wümme), Nienburg (Weser), Hameln-Pyrmont, Harburg, Lüneburg, Heidkreis, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Celle, Gifhorn, Peine, Helmstedt, Goslar, Göttingen. Außerdem für die kreisfreien Städte Wilhelmshaven, Oldenburg, Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter.

In Restaurants, Lokalen und Cafés entfallen dann die Begrenzungen bei Feiern. Ab Gruppen von 25 Menschen drinnen und 50 draußen müssen aber alle nicht vollständig Geimpften oder Genesenen ebenfalls ein Negativ-Testergebnis vorweisen. Ähnliches gilt für Besucher von Clubs und Diskotheken: Sie brauchen beim Tanzen keine Maske mehr zu tragen, sollen jedoch einen negativen Test oder Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch auf Wochenmärkten nicht mehr nötig.

Die Änderungen der Corona-Regeln gelten zunächst bis zum 16. Juli. Bereits seit Samstag sind in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz fünf Werktage nicht mehr als 35 beträgt, wieder Treffen von bis zu zehn Personen «aus beliebig vielen Haushalten erlaubt». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband wendet sich in einer Mitteilung gegen jedwede Positionen und Aktivitäten, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Gastgewerbe in Deutschland stehe für Gastfreundschaft, Toleranz und Vielfalt.

Der Bundestag hat die Gesetze zur Verbesserung der Rückführung von Geflüchteten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind auch einige Regelungen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten mit Bleibeperspektive erleichtern.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit.

Gegen lebhafte Debatten im Bundestag hat niemand etwas einzuwenden - gegen ungebührliches Verhalten schon. Dann setzt es vom Präsidium einen Ordnungsruf. Das geschieht derzeit ziemlich oft. Mehr als die Hälfte aller Ordnungsrufe entfiel im vergangenen Jahr auf nur eine Partei.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen sich für den Erhalt des von der Schließung bedrohten Musikclubs Molotow im Hamburger Stadtteil St. Pauli einsetzen. Hintergrund ist die Kündigung des Mietvertrags, weil an der Stelle in St. Pauli ein Hotel entstehen soll.

Weniger Zucker, Fett und Salz beim Essen vor allem für Kinder, mehr Bio und Regionales beim Mittagstisch in der Kantine: Das Bundeskabinett beschloss dazu jetzt eine Strategie​​​​​​​ mit Zielen und Maßnahmen. Eine wichtige Rolle sollen Kantinen und Mensen in Unternehmen und anderen Einrichtungen spielen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in Deutschland intensivieren. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Beschäftigte prüfen solle, wie aus dem Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts hervorgeht.

Die Arbeitgeber in Deutschland lehnen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab. In der Regel werde diese Frage im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Ein Gesetz brauche es nicht, so Steffen Kampeter.

Bekommen Kinder ihr Mittagessen in Kita oder Schule künftig vom Staat bezahlt? Ein Bürgerrat fordert genau das. Rot-Grün in Niedersachsen findet den Vorschlag gut, bremst aber trotzdem die Erwartungen.