Niedersachsen will Veranstaltungen mit 500 Teilnehmern erlauben

| Politik Politik

Die Corona-Regeln in Niedersachsen sollen zum 6. Juli erneut gelockert werden. Das geht aus einem Entwurf der Landesregierung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vorbehaltlich der finalen Beschlussfassung sind unter anderem folgende Änderungen geplant.

VERANSTALTUNGEN: Die erlaubte Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen soll von 250 auf 500 Besucher angehoben werden. Voraussetzung ist, dass die Zuschauer einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Gästen einhalten, wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Gruppe von maximal zehn Personen gehören. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen. In geschlossenen Räumen müssen sie darüber hinaus einen Mund-Nase-Schutz tragen, den sie nur am Sitzplatz abnehmen dürfen.

SPORT: Auch Fußballspiele und anderer Kontaktsport könnten in Niedersachsen bald wieder möglich sein. Die Landesregierung erwägt, den Sport «in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen» vom 6. Juli an zuzulassen. Um mögliche Infektionsketten mit dem Virus nachvollziehen zu können, müssten dabei aber die Kontaktdaten aller Beteiligten erfasst werden. Bisher ist nach den Corona-Regeln nur kontaktloser Sport erlaubt. Zuschauer sind beim Breitensport im Freien zugelassen, sofern sie eineinhalb Meter Abstand zu Menschen aus einem anderen Hausstand halten.

TOURISMUS: Das Verbot, Touristen aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf zu beherbergen, soll aufgehoben werden. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen war dort zuletzt deutlich zurückgegangen. Für Menschen aus dem Kreis Gütersloh gilt das Verbot dem Entwurf zufolge allerdings weiter. Nur, wer schon vor dem 11. Juni nach Niedersachsen gekommen ist oder ein Attest über einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen kann, darf trotzdem kommen.

KINDERBETREUUNG: Auch die Vorgaben für die private Betreuung von Kindern sollen gelockert werden. Bisher gilt dafür eine Obergrenze von fünf Kindern, die nicht zum Hausstand des Betreuers gehören. Zudem muss die Betreuung auf Tagesabschnitte beschränkt sein und darf nicht länger als drei Monate andauern - diese Regelungen, inklusive der Obergrenze, sollen von Montag an entfallen. Die Kontaktdaten und Betreuungszeiten müssen aber weiterhin dokumentiert werden.

Um die Neufassung der Corona-Regeln hatte es einigen Hickhack gegeben: Ursprünglich wollte das Land in dieser Woche ein völlig überarbeitetes, kompaktes Regelwerk vorlegen, das den schwer verständlichen Verordnungstext der vergangenen Wochen ablöst. Weil der erste Entwurf dafür aber immer noch 34 Seiten umfasste, belässt es die Regierung nun fürs Erste bei einigen Änderungen im Detail. Die schlankere Neufassung soll in der kommenden Woche folgen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.