NRW erlässt Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

| Politik Politik

Mangelnde Hygiene im Altenheim oder verbotene Treffen mit mehreren Menschen - im Kampf gegen das Coronavirus verhängen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Verstöße gegen die neuen Corona-Regeln ab sofort hohe Bußgelder. Besonders schwerwiegende Verstöße wie etwa Treffen in größeren Gruppen von mehr als zehn Personen werden sogar als Straftaten verfolgt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Erlass mit einem Bußgeldkatalog des Landes hervor. Er sieht Geldstrafen bis zu 5.000 Euro vor. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25.000 Euro fällig. 

Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden demnach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Auch wer gegen ein Besuchsverbot - zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus - verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Diese Sätze gelten wohlgemerkt für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhängt werden.

«Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen», erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU). Die Ordnungsämter und die Polizei würden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.

«Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren», sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zu den aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog.

Verbotenes Picknicken kostet laut dem Katalog 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1.000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Die «Bild»-Zeitung hatte zunächst über den Entwurf des Erlasses berichtet.

Ministerpräsident Laschet betonte: «Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen.»

Man habe in Nordrhein-Westfalen erfolgreich das Null-Toleranz-Prinzip eingeführt bei der Bekämpfung von Verbrechen wie der Clan-Kriminalität. «Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus», sagte Laschet.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.