NRW erlaubt Gastronomie-Öffnung und private Hotelaufenthalte

| Politik Politik

Auch in NRW gibt es jetzt positive Signale für die Gastronomie und Hotellerie. Allerdings liegt derzeit noch keine Stadt und kein Kreis unter der erforderlichen Neuinfektionsschwelle, um auch drinnen wieder Gäste bewirten oder Übernachtungen anbieten zu dürfen.

Lichtblicke für Gastronomen, Hoteliers und Messe-Veranstalter in Nordrhein-Westfalen. Die Landesminister für Gesundheit und für Wirtschaft, Karl-Josef Laumann (CDU) und Andreas Pinkwart (FDP), gaben am Mittwoch konkrete Öffnungsperspektiven aus dem Corona-Lockdown. In Düsseldorf erläuterten sie, was mit der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung ab dem 15. Mai gilt.

GASTRONOMIE: Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen gerechnet auf 100 000 Einwohner liegt. Dies traf am Mittwoch laut Pinkwart auf sieben Kreise in NRW zu. Voraussetzung sei eine verminderte Gästezahl. «Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene.» Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.

HOTELS: Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen - also, wenn der Wert in der Kommune an mindestens fünf Tagen darunter liegt. Die Erlaubnis ist aber auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Perspektiven, forderte aber eine einfache und unbürokratische Kontrolle. Es müsse ausreichen, wenn ein Gast ein Dokument vorzeige. «Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung» seien den Wirten nicht zuzumuten, sagte Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga NRW.

CAMPING: Auch Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich. Der ADAC rechnet mit einer noch stärkeren Nachfrage als 2020.

EINZELHANDEL: Unter Inzidenz 100 dürfen alle Geschäfte öffnen - ohne Terminbuchung, aber nur für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.

MESSEN: Als erstes Bundesland eröffne NRW auch Messen wieder eine Perspektive, betonte Pinkwart. Messen werden mit beschränkter Besucherzahl und nach demselben Flächen-Schlüssel vom vergangenen September erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.

KULTUR: In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

BILDUNG: Für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Kitas, Schulen und Hochschulen strebt Laumann eine landeseinheitliche Lösung an. Sie soll greifen, wenn die Wocheninzidenz landesweit unter 100 liegt. Anfang kommender Woche werde es darüber Gespräche zwischen den Ministerien für Gesundheit, Kinder, Schule und Hochschulen geben.

FREIZEIT: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen kleinere Außeneinrichtungen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene öffnen, etwa Minigolf, Kletterparks, und Hochseilgärten. Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl zum Sport zulassen; die Liegewiesen dürfen hingegen nicht genutzt werden. Private Veranstaltungen werden erst ab einer Inzidenz unter 50 erlaubt: im Außenbereich mit maximal 100 Personen, innen mit maximal 50 Personen jeweils mit negativem Testergebnis. Ausgangsbeschränkungen fallen ab einer Inzidenz unter 100; unterhalb der 50er-Marke wären wieder Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten plus Kindern bis 14 Jahre erlaubt.

IMPFEN: «Mein Ziel ist es, dass wir es in Nordrhein-Westfalen schaffen, jeden Tag ungefähr ein Prozent der Impfberechtigten zu impfen», sagte Laumann. Bislang sind in NRW laut RKI 36,3 Prozent einmal geimpft, 9,1, Prozent haben bereits den vollen Schutz nach zwei Spritzen. Auch rund eine Million Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren könnten in NRW mit einem Angebot rechnen, sobald der Impfstoff von Biontech/Pfizer für diese Altersgruppe zugelassen sei. «Der Bund wird dafür zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung stellen.» (dpa)

NIEDERLANDE: Eine neue Einreiseverordnung des Bundes sehe vor, dass Reisende, die länger als 48 Stunden in den Niederlanden gewesen seien, fünf Tage in Quarantäne müssten, erklärte Laumann. Jeder, der sich jetzt länger als 48 Stunden in den Niederlanden aufhalte und nicht zu den Grenzpendlern gehöre, müsse davon ausgehen, dass die neue Regelung gelte. Erst am fünften Tag könnten sich die Betroffenen frei testen lassen. Die bisherige nordrhein-westfälische Regelung, dass Reisende sich direkt nach der Rückkehr frei testen lassen konnten, gelte nicht mehr.

CORONA-Lage: Derzeit liegt die landesweite Inzidenz in NRW nach aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 116,2 und geht weiter zurück. In NRW waren am Mittwoch 15 von insgesamt 53 Kreisen und kreisfreien Städten unter der 100er-Marke und einige weitere knapp darüber. Am besten sah die Lage in Münster mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 51,7 aus. Er habe derzeit nicht mehr die Befürchtung, dass die Intensivbetten und Beatmungskapazitäten nicht ausreichen könnten, sagte Laumann. Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Josefine Paul, warnte hingegen davor, jetzt mit vorschnellen Öffnungen einen «Jojo-Effekt» zu riskieren.

DEHOGA NRW: Öffnung Gastgewerbe: Endlich Perspektiven

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen begrüßt die Ankündigungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, künftig bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 die Außengastronomie zu öffnen und touristische Übernachtungen zumindest eingeschränkt – nur 60 Prozent Belegung – zu ermöglichen: „Es sind erste und wichtige Schritte für Gastronomie und Hotellerie. Wir freuen uns erst einmal für alle Gastgeber – Unternehmer wie Beschäftigte – und ihre Gäste, dass die Ampel endlich auf Grün springt. Rot, Stillstand und Abwarten waren lange genug“, sagt Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Ab 15. Mai gilt die neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, in der die Regelungen umgesetzt werden. Zugang haben Menschen in gastgewerbliche Betriebe, die entweder negativ auf Corona getestet sind, eine vollständige Impfung oder auch eine Genesung nachweisen können.

Herbst verweist gleichzeitig aber auch auf die große Zahl von Betrieben, die immer noch nicht öffnen können. Die Innengastronomie wird erst ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 geöffnet werden können. „Wir hätten uns ein Gesamtpaket für die gesamte Branche gewünscht, mit unmittelbaren Lösungen auch für die Innengastronomie. Wir sind deutlich weiter als vor dem zweiten Lockdown Anfang November: Unsere Schutzkonzepte sind noch besser geworden, die AHA-Regeln gelten weiterhin, Millionen Menschen in NRW sind geimpft oder genesen, flächendeckend stehen Tests zur Verfügung.“ Unter diesen Voraussetzungen und dem Wissen, dass das Gastgewerbe nie zu den Pandemietreibern gehört hat, hätte man nach Ansicht des DEHOGA auch die Innenräume von Restaurants und anderen Gaststätten öffnen können.

Mit Blick auf den Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene fordert der Hotel- und Gaststättenverband eine einfache und unbürokratische Handhabe und Rechtssicherheit für Gastronomen und Hoteliers: „Es muss ausreichen, wenn ein Gast das legitimierende Dokument vorzeigt. Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung sind uns und unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht zuzumuten“, unterstreicht Herbst.

Ein Augenmerk legt der DEHOGA NRW auf die weitere Perspektive für die Branche, deren Geschäfte auch in den nächsten Wochen und Monaten stark von der Pandemie geprägt und dadurch eingeschränkt sein werden. Dazu bedarf es weiterer Entschädigungen aufgrund der Schließungen bzw. beschränkten Öffnungsmöglichkeiten, aber auch der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für alle gastgewerblichen Leistungen. „Wir sind noch sehr weit von der Normalität, wie wir sie kannten, entfernt. Für ein Überleben und ein erfolgreiches Comeback der Branche, brauchen wir weiterhin Unterstützung und eine weitreichende Restart-Strategie“, so Haakon Herbst abschließend. 

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.