NRW-Gastronomen wollen „Ja-Wort“ für größere Hochzeitsfeiern

| Politik Politik

Mit Blick auf niedrige Corona-Infektionszahlen hat der Gastgewerbe-Verband Dehoga die Landesregierung aufgefordert, größere Feierlichkeiten im privaten Rahmen wieder zu erlauben. Die maximale Gästezahl bei Hochzeiten, Jubiläen oder Geburtstagsfeiern sollte von aktuell 50 auf 150 angehoben werden, heißt es von dem Verband, der unter anderem die Interessen von Restaurants und Cafés vertritt. «Solche Veranstaltungen sind wichtig für die Branche und vor der pandemischen Situation abgesichert durch Corona-Tests mehr als vertretbar», erklärte Dehoga-Regionalpräsident Haakon Herbst. Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung läuft am Donnerstagabend aus.

Neben einer Ausweitung von privaten Feiern setzt der DEHOGA auf eine frühere Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken als den 1. September und verweist auf Modellöffnungen in Schleswig-Holstein, wo sich Inhaber von Tanzbetrieben für ein Modellprojekt ab 1. Juli bewerben können. "Wir brauchen mehr Erkenntnisse. Die schaffen wir aber nicht, wenn alles geschlossen bleibt, sondern zum Beispiel durch Modell-Projekte. Diese Erkenntnisse kann man anschließend auf andere Betriebe übertragen", so Herbst. "Die Coronaschutzverordnung lässt Modellprojekte zu. Also soll die Politik sie auch nutzen. Im Winter ist es zu spät. Im Übrigen ist Tanzen in unseren Betrieben in kontrolliertem Rahmen sicherlich sicherer also unkontrolliert privat."

Neben der Nutzung von Modellprojekten fordert der DEHOGA schließlich die Umsetzung der Innovationsklausel der Coronaschutzverordnung. Dort heißt es zusammengefasst, dass das Gesundheitsministerium auf Anforderungen der Verordnung wie Mindestabstände dann verzichten kann, wenn technische Anlagen zur wirksamen Luftreinhaltung beitragen und die Wirkung wissenschaftlich belegt ist. Erst im März hat das Fraunhofer-Institut genau diese Wirksamkeit bei passenden Lüftungssystemen festgestellt. Passiert ist seit der Aufnahme der Innovationsklausel im letzten Herbst allerdings nichts. "Der Staat muss schon jetzt alles in den Blick nehmen, was bei einer möglichen vierten Welle helfen kann, dass Restaurants und Kneipen geöffnet bleiben. Dazu gehören unter anderem Modellprojekte, aber auch die Umsetzung der Innovationsklausel."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.