Zur Begründung verwies ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums auf laufende Gerichtsverfahren und dabei deutlich gewordenen «Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes». Dabei gehe es um die Frage, ob nur die Kommunen und der Bund «zwingende Testungen» anordnen dürfen oder auch das Land.
Nun will die Landesregierung eine bundesweite Regelung abwarten. Allerdings werden die meisten Reiserückkehrer nach Einschätzung des Sprechers auch ohne Testpflicht einen Corona-Schnelltest machen, weil sie andernfalls in Quarantäne müssen.
Für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika besteht weiterhin eine Testpflicht - dort waren Corona-Mutationen entdeckt worden. Menschen aus diesen Staaten müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben und innerhalb von 48 Stunden testen lassen. Bei einem zweiten negativen Test nach fünf Tagen endet die Quarantänepflicht.
Bis Montag (4. Januar) waren generell alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Die Testkosten mussten sie selbst tragen. (dpa)