NRW kippt nach Protest Corona-Abstandsregel für Gastronomie

| Politik Politik

Nach scharfer Kritik aus der Gastronomie lockert die Landesregierung Coronaregeln für Restaurants und Cafés. Ein umstrittener Mindestabstand zwischen Tischen in Innenräumen wird von 2 Metern auf 1,50 Meter reduziert, wie aus einem Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums am Mittwoch hervorging.

Mit den zwei Metern war NRW einen Sonderweg gegangen, durch den die Anzahl verfügbarer Tischen in vielen Gastroräumen erheblich gesunken wäre.

Der Branchenverband Dehoga hatte darauf verwiesen, dass durch die im vergangenen Jahr gültige Abstandsregel von nur 1,50 Meter ohnehin schon etwa 40 Prozent der Sitzplätze weggefallen waren. Nach Schätzung des Verbandes hätte sich die Zahl der Plätze um weitere 20 Prozentpunkte reduziert, hätte die Zwei-Meter-Regel weiter Bestand gehabt.

Bei Gastwirten hatte dieser Passus der noch bis Donnerstag gültigen Corona-Schutzverordnung für Frust gesorgt. Sterne-Koch Sascha Stemberg aus Velbert bei Düsseldorf monierte, dass sein Restaurant Haus Stemberg ein weiteres Viertel der Sitzplätze verloren hätte, hätte die Zwei-Meter-Regel weiterhin Gültigkeit gehabt. Das erste Viertel der eigentlich 64 Plätze hatte der Betreiber durch die 2020 eingeführte 1,50 Meter-Regel eingebüßt, durch die zusätzlichen 50 Zentimeter drohte eine weitere Reduzierung. «Ein wirtschaftlicher Betrieb ist mit so wenigen Plätzen nicht möglich», hatte der 41-Jährige am Dienstag gesagt. Sein Vater Walter Stemberg nannte die inzwischen gekippte Zwei-Meter-Regel «unsinnig».

Das Haus Stemberg hat drinnen ohnehin noch nicht geöffnet - der Kreis Mettmann, in dem das Lokal liegt, ist mit 81,1 (Stand: Mittwoch) noch ein gutes Stück von einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 entfernt. In Münster hingegen kann man schon wieder drinnen essen und trinken. Gastwirt Hendrik Eggert ist hierbei geschäftlich aber gebremst: Er konnte in seinem kleinen Fischrestaurant «Sylt am Bült» wegen der Zwei-Meter-Regel seit dem Wochenende drinnen nur neun Tische anbieten, drei weniger als bei einem Mindestabstand von 1,50 Meter. Auch er war verstimmt über den NRW-Sonderweg - in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz galten immer nur 1,50 Meter als Mindestentfernung zwischen Tischen.

Entsprechend erleichtert waren alle Beteiligten am Mittwochnachmittag, als sich die von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vorgestellten Lockerungen herumsprachen. Ab Freitag gelten 1,50 Meter als Mindestabstand - die Gastwirte dürfen also ein paar Tische mehr in ihre Innenräume stellen. «Alles wieder gut», sagte Eggert. Sein Branchenkollege aus Velbert, Walter Stemberg, war ebenfalls erfreut: «Jetzt können wir arbeiten wie im Vorjahr.»

Auch andere Teile des Lockerungspakets sind positiv für die Gastwirte: In kreisfreien Städten und Kreisen, deren Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35,1 und 50 liegt, müssen Gäste künftig in der Außengastronomie kein negatives Testergebnis mehr vorlegen. Bei einer Inzidenz von 35 oder niedriger ist auch für den Innenbereich kein Testnachweis mehr nötig. Damit diese Erleichterung greift, müssen nicht nur der Kreis oder die kreisfreie Stadt bei einem Wert von unter 35 sein, sondern auch die landesweite Inzidenz von Nordrhein-Westfalen.

Münster lag am Mittwoch bei einer Inzidenz von 15,5. Weil der NRW-Schnitt aber noch 51,6 betrug, müssen die Gastronomen der westfälischen Stadt ihren Gäste noch für einige Zeit noch Tests abverlangen. Die Perspektiven aber sind positiv in der durch die Pandemie so gebeutelten Branche.

So wirklich zufrieden war der Branchenverband Dehoga NRW allerdings nicht. Aus seiner Sicht ist es zwar gut, dass die Landesregierung Forderungen aus der Branche nach weiteren Lockerungsschritten Rechnung getragen habe. Es werde aber «immer komplizierter und unübersichtlicher», monierte ein Verbandssprecher. «Herauszufinden, wer ab wann wo was darf und unter welchen Voraussetzungen, wird immer schwieriger.» Die neuen Regelungen bedeuteten für die Branche «wieder viele Fragen und Unsicherheiten». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.