Oberlandesgericht: Versicherung muss Gastwirt nicht wegen Corona-Schließung entschädigen

| Politik Politik

Eine Versicherung muss einen Gaststättenbetreiber nicht wegen pandemiebedingter Schließung seines Lokals entschädigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom Dienstag hervor (Aktenzeichen: 4 U 61/21). Das Gericht wies damit die Klage eines Restaurantbetreibers aus der Dresdner Innenstadt zurück.

Dieser wollte seine Versicherung wegen der Schließung seines Betriebs im Zusammenhang mit der ersten Welle der Corona-Pandemie ab März 2020 in Anspruch nehmen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen für zahlreiche Versicherungsverträge wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Die Richter urteilten, dass die Versicherung durchaus auch Schutz vor einer Pandemie und den damit einhergehenden Schließungen der gesamten Gastronomie beinhalte. Den Versicherungsbedingungen sei aber nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, dass Versicherungsschutz über die darin ausdrücklich aufgeführten Krankheiten und Erreger hinaus auch für Covid-19 versprochen worden sei. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Nennung von Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes bedeute, dass auch alle nach Vertragsschluss in das Gesetz aufgenommenen Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz umfasst seien, so die Richter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.