Oberste Arbeitsrichterin: Umsetzung von Arbeitszeit-Urteil unproblematisch

| Politik Politik

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung des europäischen Urteils zur Arbeitszeiterfassung. Sie sehe den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit einer gewissen Gelassenheit entgegen, sagte die Juristin am Dienstag bei der Bilanzvorstellung des obersten deutschen Arbeitsgerichts in Erfurt.

Die Dokumentation der Arbeitszeit sei im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern. In Unternehmen mit Betriebsräten sei das Arbeitszeitregime bereits jetzt klar und transparent geregelt. «Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme», sagte Schmidt.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Mai sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden. Arbeitgeber warnten vor neuer Bürokratie.

Jeder verantwortungsvoller Arbeitgeber habe ein Interesse, dass Arbeitszeiten dokumentiert seien, sagte Schmidt. «Es schützt ihn auch davor, Überstundenvergütungen ausgesetzt zu sein.» Das Urteil über Bürokratie zu diskreditieren, sei der falsche Weg.

Die Umsetzung des Urteils sei nicht ein so großes Feld, meinte Schmidt. «Aber es ist eine Aufgabe die sich dem Gesetzgeber stellt, und dieser Herausforderung wird er entsprechen müssen.»

Beim Bundesarbeitsgericht gingen 2019 den Angaben zufolge 2472 Streitfälle ein und damit 620 mehr als im Jahr zuvor. Die Zunahme resultiere aus der Aufarbeitung der Folgen der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin. Zu den Massenentlassungen von Piloten stehen im Februar zwei Grundsatzentscheidungen an. Bereits in diesem Januar hatte das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen.

2019 erledigten die Bundesrichter 405 Fälle mehr als 2018. Die Dauer der in Erfurt erledigten Verfahren betrage nun knapp sieben Monate. Das sei kaum mehr zu unterbieten, sagte die Präsidentin.


Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.