Oberste NRW-Richter verhandeln über Corona-Lockdown

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Warenhäuser mussten ihre Geschäfte schließen, Tanzschulen und Gastronomie machten dicht, Fitnessstudios durften niemanden mehr hereinlassen: Der erste Lockdown in der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat viele Unternehmer und Betriebe hart getroffen. Sie zogen vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG), um die Regeln der NRW-Landesregierung vorläufig zu kippen. In den Eilverfahren aber blieben sie in der Regel erfolglos. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen, hielten die Firmen an ihren Klagen fest. Nach über zwei Jahren kommt es nun am 25. August und 22. September zu mehreren mündlichen Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren am OVG in Münster. Das teilte eine OVG-Sprecherin auf Nachfrage mit.

Beim ersten Termin geht es um ein Fitnessstudio (Bielefeld), einen Personal-Trainer aus Gelsenkirchen, eine Tanzschule (Bonn) und eine Gastronomie (Essen). Rund vier Wochen später verhandelt das OVG in Sachen Galeria Karstadt Kaufhof und Peek & Cloppenburg. Hier geht es um die Begrenzung der Verkaufsfläche in Warenhäusern, Technikmärkten und Modegeschäften auf 800 Quadratmeter. Der Einzelhandel mit Produkten des täglichen Bedarfs durfte uneingeschränkt offen bleiben.

Bundesweit hatte es zuletzt erste Entscheidungen in Hauptsacheverfahren durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg zum Corona-Lockdown im April 2020 gegeben. Das Gericht in Mannheim bestätigte im Grundsatz alle Eilverfahren.

Bei diesen Eilverfahren vor dem OVG geht es um eine vorläufige Einschätzung des Gerichts. Entschieden wird dabei allein nach Aktenlage. Am Ende steht kein Urteil, sondern ein Beschluss. Der ist nicht anfechtbar. Im Fall der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ging es darum, diese vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Im Hauptsacheverfahren, also einer Klage, steht am Ende ein Urteil. Nach einer grundlegenden, vertieften Prüfung mit mehr Zeit werden bei einer mündlichen Verhandlung die Argumente ausgetauscht. Im Gegensatz zum Beschluss ist dann noch der Gang in die nächste Instanz, hier das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, möglich.

Das OVG deutet oft an, wie es die Chancen einer Klage einschätzt. Im Fall der Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche hatte das Gericht in seiner Pressemitteilung vom 29. April 2020 von offenen Erfolgsaussichten gesprochen, obwohl der Eilantrag scheiterte. (dpa)


 

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