ÖHV und ÖRV beziehen gemeinsamen Standort

| Politik Politik

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar 2026 verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) im dritten Wiener Gemeindebezirk. Ziel dieser Allianz ist es, die Zusammenarbeit in den Bereichen Ausbildung, Innovation und politische Interessenvertretung zu intensivieren.

Bündelung der Kräfte in der Mechelgasse

Die ÖHV repräsentiert als freiwillige Interessenvertretung mehr als 1.700 Beherbergungsbetriebe, während der ÖRV die bedeutendsten Reiseunternehmen des Landes vertritt. Durch den Umzug in die Mechelgasse 1 sollen bestehende Kooperationen, wie die „Initiative Zukunft Tourismus“, verstetigt werden. Die Verbände versprechen sich von der räumlichen Nähe einen direkten Austausch sowie eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit bei branchenrelevanten Fragestellungen. Laut ÖHV-Präsident Walter Veit ist die Partnerschaft ein Signal an die Politik, um den Herausforderungen der Branche gemeinsam zu begegnen. ÖRV-Präsidentin Eva Buzzi sieht im Einzug einen Meilenstein, um Synergien effizienter zu nutzen.

Drei strategische Säulen der Kooperation

Die Zusammenarbeit der Verbände konzentriert sich auf drei wesentliche Schwerpunkte, die den Standort nachhaltig stärken sollen. Ein Kernpunkt ist die gemeinsame Entwicklung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen. Dabei öffnet die ÖHV ihren etablierten Campus für Mitglieder des ÖRV, zudem sollen neue Veranstaltungsformate konzipiert werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung digitaler Lösungen und nachhaltiger Strategien. Damit wollen die Organisationen sicherstellen, dass ihre Mitgliedsbetriebe auf zukünftige Marktanforderungen vorbereitet sind. Als dritte Säule fungiert die gemeinsame Interessenvertretung. Durch die Abstimmung der Positionen sollen die Anliegen der Hotellerie und der Reisebranche gegenüber Politik und Wirtschaft mit einer geeinten Stimme wirkungsvoller artikuliert werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.