ÖHV will  OTAs verklagen

| Politik Politik

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hat Deutsche, Schweizer, Südtiroler und Österreicher befragt, wie sie Urlaube in Österreich buchen, und Hotels zu Buchungswegen und der Zusammenarbeit mit den großen Plattformen. [Hier direkt zu den Ergebnissen der Befragung als Grafiken] „Die Gäste sind, mit etwas Verbesserungspotenzial da oder dort, sehr zufrieden mit der Direktbuchung. Ganz anders sieht die Zusammenarbeit mit Plattformen aus: Wir haben sehr konkrete Hinweise, dass OTAs im großen Stil gegen geltendes Recht verstoßen“, nimmt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer, das wohl kritischste Ergebnis der Befragung vorweg. Gäste bevorzugen Direktbuchung

68,7 Prozent der Aufenthalte in Österreich werden direkt gebucht, so Reitterer, über die Hotel-Website oder E-Mail, über Telefon oder als spontaner „Walk-in“. Über Plattformen kommen aber immerhin 21,2 Prozent. Darauf kann kein Hotel verzichten. Alle anderen Buchungskanäle teilen sich die restlichen 10 Prozent, wobei mit 4,9 Prozent der größte Anteil auf Reisebüros und Reiseveranstalter entfällt.

Der Preis: das Argument für Direktbuchung

Als wichtigstes Motiv für die Direktbuchung nennen die Gäste den günstigeren Preis, gefolgt von detaillierten Informationen zum Hotel und dem direkten Kontakt zum Gastgeber: „Da ist die Direktbuchung natürlich unschlagbar. Mit dem Preisargument können wir aber nur punkten, weil wir das gesetzliche Verbot der Ratenparität durchgesetzt haben. Umso wichtiger ist, dass dieses Gesetz eingehalten wird“, hält Reitterer fest. Weit abgeschlagen als Gründe für die Direktbuchung sind alternative Bezahlmöglichkeiten und Chatbots: „Ihre Zeit kommt erst“, ist sich Reitterer sicher.

Auch wer nicht direkt gebucht hatte, wurde nach den Beweggründen gefragt. Überraschende 30,9 Prozent gaben an, sie hätten diese Möglichkeit gar nicht in Betracht gezogen: „Hotels müssen ihre Gäste noch stärker auf die Möglichkeit der Direktbuchung hinweisen, vielen ist gar nicht bewusst, über welchen Kanal Zimmer gebucht wurden. Aber das haben wir selbst in der Hand“, so Reitterer.

Plattformen in der Kritik: schlechte Zusammenarbeit, hohe Kosten

Gäste zur Direktbuchung zu motivieren sei naheliegend, schließlich betrachtet mehr als jeder fünfte Hotelier die Zusammenarbeit mit OTAs kritisch bis sehr kritisch. 57 Prozent der Hoteliers sehen die Kommissionen als überhöht an. Im Durchschnitt kassieren die OTAs für die vollautomatische Abwicklung des Buchungsprozesses 15,3 Prozent der vom Hotel erwirtschafteten Umsätze: „In den Hotels arbeiten viele Menschen tagelang, die Buchung erledigt ein Server binnen Sekundenbruchteilen. Dazu stehen 15 Prozent der Einnahmen in keinem Verhältnis“, so Reitterer.

ÖHV prüft rechtliche Schritte

Besonders erschreckend: 42,2 Prozent der Befragten gaben an, dass OTAs trotz gesetzlichen Verbots versucht hätten, die Ratenparität durchzusetzen: „Von vereinzelten Vorfällen kann da keine Rede sein. Das sieht nach systematischen Gesetzesverstößen aus. Dagegen wird die ÖHV vorgehen.“ Reitterer wünscht sich politische Unterstützung: „Das Regierungsprogramm beinhaltet etwa Schulungen im Direkt- und Plattformvertrieb und die Entwicklung des Lehrberufs Revenue Manager: Das sollte rasch umgesetzt werden.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.