Österreich: Booking.com muss Daten privater Vermieter nach Buchung offenlegen

| Politik Politik

Booking.com muss Kunden in Österreich unverzüglich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Revision der Buchungsplattform gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Wien zurückgewiesen. Damit blieb die Entscheidung der Vorinstanzen bestehen.

Der Beschluss des OGH stammt vom 20. Mai 2026 und trägt das Aktenzeichen 4 Ob 28/26k. Kläger war der Verein für Konsumenteninformation (VKI), Beklagte die Booking.com B.V. mit Sitz in Amsterdam. Gegenstand des Verfahrens waren Unterlassung und Urteilsveröffentlichung.

Booking vermittelt Verträge direkt zwischen Gästen und Unterkunftgebern

Der OGH hält in seinem Beschluss fest, dass Kunden den Vertrag über die Unterbringung direkt mit den jeweiligen Unterkunftgebern schließen. Booking.com vermittle neben gewerblich betriebenen Unterkünften auch Ferienwohnungen und Privatzimmer von privaten Anbietern.

Bei der Registrierung müssten Unterkunftgeber unter anderem Namen, Adresse und ihre Einstufung als gewerblicher oder privater Vermieter angeben. Diese Daten würden von Booking.com nach den Feststellungen des Gerichts nicht überprüft. Bei privaten Unterkünften habe Booking.com den Buchenden weder im Inserat noch während der Buchung oder in zeitlicher Nähe dazu Identität und ladungsfähige Anschrift des Vermieters mitgeteilt.

Gericht wertet Vermieterdaten als wesentliche Information für Kunden

Das Oberlandesgericht Wien war zu dem Ergebnis gekommen, dass Booking.com Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber unverzüglich nach der Buchung auch ohne entsprechende Anfrage mitteilen müsse. Diesen Informationen komme erhebliches Gewicht zu, weil vertragliche Ansprüche nur bei Kenntnis des Vertragspartners geltend gemacht werden könnten. Der OGH sah in dieser Beurteilung keine grobe Fehlbeurteilung.

Dabei geht es beispielsweise um Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung sowie um ein möglicherweise vertraglich eingeräumtes, später aber verweigertes Stornorecht. Für deren Durchsetzung benötige der Kunde Namen und Adresse des Unterkunftgebers.

Offenlegung bereits vor der Buchung bleibt weiterhin nicht erforderlich

Der OGH grenzt den Fall ausdrücklich von einer früheren Entscheidung ab. Eine Verpflichtung von Vermittlungsplattformen, Name und Adresse privater Unterkunftgeber bereits vor der Buchung bekanntzugeben, hatte der Senat in einem früheren Verfahren verneint. Dort seien die Daten allerdings anlässlich der Buchung mitgeteilt worden, wodurch Gäste mögliche Ansprüche gegen die Unterkunftgeber hätten verfolgen können.

Im aktuellen Verfahren war dagegen die Bekanntgabe unverzüglich nach der Buchung entscheidend. Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob ein Kunde die Daten ausdrücklich anfordert.

Booking sah Datenweitergabe erst nach Kundenanfrage als ausreichend an

Booking.com hatte argumentiert, eine Offenlegung auf Anfrage genüge. Nach den im Verfahren festgestellten internen Richtlinien des Unternehmens war seit Dezember 2024 eine Bekanntgabe der Daten auf Anfrage längstens binnen vier Wochen nach Mitteilung der Buchungsnummer vorgesehen. Nach den Feststellungen des Erstgerichts seien entsprechende Auskünfte teilweise erst nach mehreren Wochen erfolgt. Dies könne dem Interesse der Kunden an einer reibungslosen Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche zuwiderlaufen.

Auch mit seinen datenschutzrechtlichen Einwänden setzte sich Booking.com nicht durch. Nach Auffassung des OGH habe das Unternehmen nicht schlüssig dargelegt, warum die Offenlegung von Name und Anschrift unverzüglich nach der Buchung gegen Artikel 5 oder Artikel 6 DSGVO verstoßen sollte.

Urteil muss auch auf Booking-Website veröffentlicht werden

Gegenstand des Verfahrens war zudem die Veröffentlichung des Urteils. Vorgesehen ist eine Veröffentlichung für 90 Tage auf der Website von Booking.com sowie in einer Samstagsausgabe der bundesweit in Österreich erscheinenden „Kronen-Zeitung“. Der OGH sah bei der vom Berufungsgericht festgelegten Veröffentlichungsdauer auf der Booking-Website keinen Korrekturbedarf.
Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, hat sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer gestellt. Das Bundeskabinett hat jüngst auch ein Paket zur Anhebung von Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Wer die Korken knallen lassen will, muss nach den Plänen des Bundeskabinetts und Finanzminister Klingbeil kommendes Jahr höhere Steuern zahlen. Aus der Union kommt Widerstand.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.