Österreich schafft Corona-Quarantäne ab

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Österreich schafft die Corona-Quarantäne für Infizierte ab. «Wir machen jetzt Verkehrsbeschränkungen statt verpflichtender Quarantäne», sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag in Wien. Die grundsätzliche Lockerung werde ab 1. August gelten. Auch Infizierte dürften nun weiter unterwegs sein, allerdings mit FFP2-Maske. «Wer krank ist, bleibt zu Hause», appellierte Rauch zugleich an die Bürger. Die Entscheidung sei gerade auch mit Blick auf die psychischen und sozialen Folgen der Corona-Krise gefallen, sagte Rauch. Weltweit hätten Ängste und Depressionen zugenommen. «Wir gehen einfach gut vorbereitet in eine neue Phase der Pandemie-Bekämpfung.»

«Wir können die Pandemie nicht wegtesten, nicht wegimpfen und nicht wegabsondern», hieß es. Weiterhin gelte eine Meldepflicht, um einen Überblick über das Krankheitsgeschehen zu behalten. Im Herbst drohe mit der Gaskrise, der Teuerung und dem Krieg in der Ukraine ohnehin eine schwierige Situation für die Bevölkerung, sagte Rauch der «Tiroler Tageszeitung» (Dienstag). «Ich bin Sozial- und Gesundheitsminister, deshalb beschäftigt mich mittlerweile die soziale Frage und die Frage der sozialen Verwerfungen mindestens ebenso intensiv wie die Corona-Krise», sagte Rauch der Zeitung.

Rauch verwies auf internationale Vorbilder wie Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz. Dort sei die Quarantäne ohne größere Folgen teils seit Monaten abgeschafft. Deutlich wie nie stellte die Regierung auch die Aussagekraft der Zahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern infrage. Eine genaue Analyse ergebe, dass nur etwa die Hälfte der entsprechenden Patienten als Hauptdiagnose Covid habe, sagte Katharina Reich, Expertin des Gesundheitsministeriums.

Zu den Verkehrsbeschränkungen zählt ein Betretungsverbot für infizierte Besucher in Krankenanstalten ebenso in Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen. Wie aus dem der Nachrichtenagentur APA vorliegenden Entwurf weiter hervorgeht, dürfen aber infizierte Mitarbeiter an diesen Orten mit Maske weiter ihrem Job nachgehen. Im Freien und bei einem Mindestabstand von zwei Metern entfällt die Maskenpflicht.

Zum Schutz besonders gefährdeter Menschen wird die Risikogruppen-Verordnung bis Oktober befristet wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) sagte. Damit können Mitarbeiter freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

ÖHV begrüßt Quarantäne-Aus

Als Entlastung für die angespannte Mitarbeiter-Lage im Tourismus und als weiteren Schritt in Richtung eines Lebens mit dem Virus, begrüßt ÖHV-Präsident Walter Veit die ab August fallenden Quarantäne-Regelungen: „Die aktuelle Situation wird sich nicht um 180 Grad wenden, aber das Wegfallen der Quarantäne ist eines der Rädchen, an denen man drehen kann, das die Betriebe und die Teams entlastet.“ Klar ist, dass natürlich weiterhin gilt: Wer krank ist und sich krank fühlt, soll zu Hause bleiben und sich auskurieren: „Da gibt es keine Diskussion. Aber es gibt genug symptomlos Infizierte, denen nichts fehlt und die gerne arbeiten wollen. Natürlich nur unter den gebotenen Schutzmaßnahmen“, betont Veit. Viele Länder wie die Schweiz, Dänemark, Spanien oder Großbritannien sind diesen Schritt bereits gegangen, ohne dass dort die Gesundheitssystem überlastet wurden, noch gab es dramatisch andere Pandemie-Verläufe, gibt der Branchesprecher zu bedenken.

Wichtig: Weiter Schritte für den Arbeitsmarkt setzen!

„Wenn wir wollen, dass der Jobmotor Tourismus wieder auf vollen Touren läuft, braucht es aber mehr“, verweist Veit auf eine Reihe von ÖHV-Vorschlägen wie den Ausbau der Kinderbetreuung, die Förderung von Mitarbeiter:innenunterkünften, die Novellierung des Feststellungsbescheids oder einer nachhaltigen Senkung der Lohnnebenkosten.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich liegt mit rund 900 Fällen pro 100 000 Einwohner und Woche über dem deutschen Wert. Im Vergleich zum Sommer des Vorjahres müssen aktuell wesentlich mehr Patienten in den Krankenhäusern betreut werden. (mit dpa)


 

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