Ohne Dokumentation: Unternehmen sollen zu Corona-Testangeboten verpflichtet werden

| Politik Politik

Alle Unternehmen in Deutschland sollen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten müssen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. In der Bundesregierung wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dazu eine Paketlösung angestrebt. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes für eine bundesweite Corona-Notbremse kommen. Verlängert wird damit auch die Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeitern wo irgend möglich die Arbeit im Homeoffice zu erlauben.

Viele Firmen haben bisher zwar freiwillige Testangebote für ihre Mitarbeiter geschaffen, der Regierung reicht das allerdings nicht. Wie aus einem Entwurf der Verordnung hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen sie verpflichtend einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen. Sie müssen aber nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angebote auch nutzen. Auch von der Firma bezahlte Selbsttests für die Beschäftigten sind damit möglich. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

 

Der «Spiegel» berichtete, dass das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) seinen Widerstand gegen eine Testangebotspflicht trotz Widerstands der Wirtschaft aufgegeben habe. Der Wirtschaft gefällt die Aussicht auf eine Testpflicht gar nicht. «Was die Bundesregierung jetzt plant, ist nicht weniger als eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land», sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten zuvor noch um mehr staatliche Unterstützung für die freiwilligen Corona-Tests geworben. In einem gemeinsamen Brief an das Kanzleramt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, forderten die Wirtschaftsverbände die Bundesregierung auf, den Firmen bei der Ausweitung des Testangebots unter die Arme zu greifen.

Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Das könnten manche kleine und mittelständische Unternehmen nicht stemmen. «Hinzu käme ein nicht unerheblicher Büro- und Dokumentationsaufwand für die Betriebe. Deshalb darf es keine allgemeine Testpflicht geben», warnte Generalsekretär Wolfgang Steiger.

Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig.

Eine Befragung im Auftrag der Bundesregierung hatte ergeben, dass 61 Prozent der befragten Beschäftigten einen Arbeitgeber haben, der Corona-Tests anbietet. Weitere Arbeitgeber hätten den Mitarbeitern Tests in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, so erhielten insgesamt etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden, erklärte das Wirtschaftsministerium.

43 Prozent der Unternehmen gaben an aufgrund der Kosten nicht zu testen oder dafür finanzielle Unterstützung zu wollen. DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte die Union aufgefordert, die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Testangebotspflicht nicht länger zu blockieren. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.