OTA-Debatte: VIR kann Bedenken des Kartellamts teilweise nicht nachvollziehen

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Mit einer mehrseitigen Stellungnahme hat der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) auf die Ergebnisse einer Untersuchung zu Internet-Vergleichsportalen des Bundeskartellamts reagiert. Die Behörde hatte im Dezember 2018 ein Papier veröffentlicht, zu dem der VIR nun eine Erklärung abgab. Die Untersuchung der Amtes hatte Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße bei Portalen zu Tage gefördert.

Hierzu wurde im Dezember 2018 vom Bundeskartellamt ein Konsultationspapier veröffentlicht, zu dem der VIR nun für das Segment der Online-Reisebüros (OTAs) eine Erklärung abgab. Die Untersuchung der Behörde hatte Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße bei Portalen zu Tage gefördert.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte: „Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen.“ Die betroffenen Unternehmen war dann Gelegenheit gegeben, zu dem Konsultationspapier des Kartellamtes Stellung zu nehmen. 

Mit einer mehrseitigen Stellungnahme hat der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), der Interessenverband der digitalen Touristik, auf die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen des Bundeskartellamts jetzt reagiert.

VIR-Vorstand Michael Buller hebt dabei in seinem Antwortschreiben den Nutzen von OTAs für die Verbraucher hervor. Buller spricht von einer große Angebotsvielfalt, der individuellen Suche und Vergleichbarkeit von Produkten sowie einer angeblich hohen Transparenz bei den Angeboten.

Stellvertretend für den Verband begrüßt Michael Buller einige Schlussfolgerung des Kartellamtes, betont jedoch, dass einige Bedenken des nicht nachvollzogen werden könnten.

Hierzu gehört zum einen die grundsätzliche Einstufung von Buchungsportalen als Vergleichsportale. „Es gibt große Unterschiede bezüglich des Geschäftsmodells, der Ausrichtung und des Angebots“, beteuert Michael Buller. Zugleich weist er im Namen des Verbands den Hinweis der Sektoruntersuchung zurück, wonach der Unterschied zwischen OTAs und Metasearchern für die Verbraucher nicht ersichtlich und sogar irreführend ist. „OTAs werben zu keinem Zeitpunkt damit, einen Vergleich von allen verfügbaren Leistungen anzubieten und somit den kompletten Markt abzudecken, während Metasearcher einen Marktüberblick bieten möchten“, bekräftigt der VIR-Vorstand.

Michael Buller bezieht in dem Schreiben für den VIR auch zur Kritik der Sektoruntersuchung am Einfluss von Provisionen auf das Ranking der Sortierung auf einigen Portalen Stellung. „Dabei ist die Standardsortierung nur eine von vielen Möglichkeiten, das passende Produkt zu finden“, erläutert der Online-Fachmann. „Sie spiegelt die Relevanz in Bezug auf die Suchkriterien wider und stellt sicher, dass die Verbraucher schnell und einfach das für sie richtige Angebot finden. Diese Vorschlagslisten können aber nach individuellen Ansprüchen gefiltert werden, beispielsweise nach Lage, Bewertungen oder Preis“.

Eine Studie ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim gemeinsam mit Forschern der Télécom ParisTech und dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE). über die Positionierung von Hotels in den großen Buchungsportalen hat in den Wochen diesbezüglich für reichlich Wirbel gesorgt (Tageskarte berichtete). Denn so langsam dringe auch ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit, was die Hoteliers längst wüssten, wie es IHA-Chef Markus Luthe in seinem aktuellen Blog beschreibt: Buchungsportale im Internet seien bei weitem nicht so verbraucherfreundlich, wie sie sich selbst gerne inszenieren würden. Insbesondere die für den Verbraucher so wichtigen Rankings der Plattformen hätten ihre Unschuldsvermutung verloren, ist der Verbandschef überzeugt. 

„Buchungsportale machen die Rangliste ihrer empfohlenen Suchergebnisse durch die Berücksichtigung der Preisdifferenzen von Faktoren abhängig, die zwar für das Portal zur Gewinnmaximierung relevant sind, aber nicht in Einklang mit dem Kundeninteresse stehen müssen“, erklärt dazu Reinhold Kesler, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“ und Ko-Autor der Studie. 

In das gleiche Horn stößt das das Bundeskartellamt, dass Mitte Dezember ein Konsultationspapier zu seiner „Sektoruntersuchung Vergleichsportale“ veröffentlichte und sich darin umfassend auch mit sämtlichen Buchungsportalen und Metasearchern im Hotelmarkt auseinandersetzte. Das Kartellamt kam laut Luthe zur vorläufigen Schlussfolgerung, dass typischerweise Transparenzpflichtverstöße, Irreführung oder verdeckte Werbung und somit Lauterkeitsrechtsverstöße vorlägen. Die Ermittlungen hätten aufgedeckt, dass bei vielen Portalen in der Hotellerie die Höhe der Zahlungen auch ins Ranking einfließen. Dieses sei also keineswegs das für den Nutzer beste Suchergebnis. Die ZEW-Studie sei nun ein weiterer Schlag ins Kontor verbliebener OTA-Glaubwürdigkeit.


Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) repräsentiert die digitale Touristik, die laut FUR-Zahlen von 2017 rund 61 Prozent der Urlaubsreisen ab einer Übernachtung mit vorabgebuchten Leistungen ausmacht. Zu den VIR-Mitgliedern gehören mehr als 90 Unternehmen, die in der digitalen Touristik tätig sind. Sie unterteilen sich in die vier Cluster OTA, Supplier & Tour Operator, Service & Travel Technology sowie Start-up. Der VIR fungiert als Ansprechpartner für Verbraucher, Medien, Politik und die Branche selbst bei sämtlichen Themen rund um die digitale Touristik.

Mitglieder des VIR sind: Acomodeo, ACCON-RVS, act, AERTicket, Airgreets, airportsconnected, Allianz Travel, Amadeus Germany, amavido, Amazon Pay, Beach-Inspector, Bewotec, Berge & Meer, BPCS Consulting Services, bookitgreen, CamperBoys, DB Vertrieb, DER Touristik, Expedia Group, For You Travel, EC Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung AG), Europ Assistance, Evaneos,  fluege.de, FLYLA, Fly Money, FTI Touristik, GIATA, Groupon, guuru, Hamburg Tourismus GmbH, HanseMerkur, HolidayCheck, Holidu, HRS, Innovation Norway, Intent, Juvigo, Klarna, LEGOLAND Holidays, List and Ride, mami-poppins, Mamistravelguide, MB Sports & Entertainment, meine-landausfluege.de, meine-weltkarte.de, Midoco GmbH, MisterTrip, Mokaller, MYLi, NellesVerlag, Passolution, PayPal, PCI Proxy, refundrebel, Reise.de, Reise-Rebellen, Reveox, Sabre, salesforce, schauinsland-reisen, SIX Payment Services, silverscreentours, sleeperoo, Solamento, Sunny Cars, taa travel agency accounting GmbH, ta.ts, Teejit, Traffics, Trasty, travelbasys, Travelport, Traveltainment, triper one, TrustYou, TrustYourTrip, Typisch Touristik GmbH, TUI, Ucandoo, Unplanned, Urlaubsrente, Viselio, w3alpha, weg.de, weekend.com, Wirecard und Xamine.


 

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