Pariser Gericht verhängt Rekordstrafe von 585.000 Euro wegen illegaler Touristenunterkünfte

| Politik Politik

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Gericht sieht unerlaubte Umwandlung von Sozialwohnungen als Verstoß

Nach Angaben der Stadt wurde das Gebäude Ende 2022 erworben und diente zuvor als Sozialwohnanlage für Menschen in prekären Lebenssituationen. Ende 2023 sei es vollständig in elf möblierte Kurzzeitmietwohnungen umgewandelt worden, die über die Plattform Airbnb angeboten wurden.

Die Umnutzung erfolgte laut Mitteilung ohne die vorgeschriebene Genehmigung zur Nutzungsänderung. In Paris ist eine solche Genehmigung verpflichtend, wenn Wohnraum in touristische Unterkünfte umgewandelt wird.

Zusätzliche Verstöße erhöhen Strafmaß auf insgesamt 585.000 Euro

Wie die Stadt weiter mitteilte, setzte sich die Gesamtstrafe aus mehreren Verstößen zusammen. Die Hauptstrafe in Höhe von 445.000 Euro wurde demnach für die unerlaubte Umwandlung verhängt.

Zusätzlich seien weitere Pflichtverletzungen festgestellt worden, darunter fehlende Registrierungsnummern in einzelnen Anzeigen sowie die Nichtübermittlung angeforderter Unterlagen an einen Kontrolleur. Diese zusätzlichen Verstöße erhöhten die Gesamtsumme auf 585.000 Euro.

Gericht ordnet sofortige Einstellung der Vermietung und Strafzahlungen an

Das Gericht verfügte außerdem die unverzügliche Einstellung der Vermietungstätigkeit. Für den Fall, dass die Nutzung dennoch fortgesetzt wird, wurde eine tägliche Strafzahlung von 1.000 Euro pro Wohnung festgesetzt. Bei insgesamt elf Einheiten entspricht dies einer möglichen Zusatzbelastung von 11.000 Euro pro Tag.

Stadt Paris bezeichnet Urteil als höchste Strafe gegen Vermieter

Jacques Baudrier, stellvertretender Bürgermeister für Wohnungsfragen, erklärte laut Mitteilung: „Das ist die höchste Geldstrafe, die jemals gegen einen Vermieter verhängt wurde. Das ist ein sehr großer Erfolg, vor allem weil es sich um einen gewerblichen Anbieter mit elf Wohnungen handelt, was repräsentativ für Unternehmen ist, die in Serie vermieten.

Die Stadt Paris schätzt nach eigenen Angaben, dass es rund 25.000 illegale möblierte Touristenunterkünfte gibt. Dies geschehe vor dem Hintergrund einer „starken Anspannung“ auf dem Wohnungsmarkt.

Auch der Pariser Bürgermeister Emmanuel Grégoire äußerte sich in sozialen Medien zu dem Urteil und schrieb: „Airbnb in Paris ist Geschichte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.