Pariser Gericht verhängt Rekordstrafe von 585.000 Euro wegen illegaler Touristenunterkünfte

| Politik Politik

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Gericht sieht unerlaubte Umwandlung von Sozialwohnungen als Verstoß

Nach Angaben der Stadt wurde das Gebäude Ende 2022 erworben und diente zuvor als Sozialwohnanlage für Menschen in prekären Lebenssituationen. Ende 2023 sei es vollständig in elf möblierte Kurzzeitmietwohnungen umgewandelt worden, die über die Plattform Airbnb angeboten wurden.

Die Umnutzung erfolgte laut Mitteilung ohne die vorgeschriebene Genehmigung zur Nutzungsänderung. In Paris ist eine solche Genehmigung verpflichtend, wenn Wohnraum in touristische Unterkünfte umgewandelt wird.

Zusätzliche Verstöße erhöhen Strafmaß auf insgesamt 585.000 Euro

Wie die Stadt weiter mitteilte, setzte sich die Gesamtstrafe aus mehreren Verstößen zusammen. Die Hauptstrafe in Höhe von 445.000 Euro wurde demnach für die unerlaubte Umwandlung verhängt.

Zusätzlich seien weitere Pflichtverletzungen festgestellt worden, darunter fehlende Registrierungsnummern in einzelnen Anzeigen sowie die Nichtübermittlung angeforderter Unterlagen an einen Kontrolleur. Diese zusätzlichen Verstöße erhöhten die Gesamtsumme auf 585.000 Euro.

Gericht ordnet sofortige Einstellung der Vermietung und Strafzahlungen an

Das Gericht verfügte außerdem die unverzügliche Einstellung der Vermietungstätigkeit. Für den Fall, dass die Nutzung dennoch fortgesetzt wird, wurde eine tägliche Strafzahlung von 1.000 Euro pro Wohnung festgesetzt. Bei insgesamt elf Einheiten entspricht dies einer möglichen Zusatzbelastung von 11.000 Euro pro Tag.

Stadt Paris bezeichnet Urteil als höchste Strafe gegen Vermieter

Jacques Baudrier, stellvertretender Bürgermeister für Wohnungsfragen, erklärte laut Mitteilung: „Das ist die höchste Geldstrafe, die jemals gegen einen Vermieter verhängt wurde. Das ist ein sehr großer Erfolg, vor allem weil es sich um einen gewerblichen Anbieter mit elf Wohnungen handelt, was repräsentativ für Unternehmen ist, die in Serie vermieten.

Die Stadt Paris schätzt nach eigenen Angaben, dass es rund 25.000 illegale möblierte Touristenunterkünfte gibt. Dies geschehe vor dem Hintergrund einer „starken Anspannung“ auf dem Wohnungsmarkt.

Auch der Pariser Bürgermeister Emmanuel Grégoire äußerte sich in sozialen Medien zu dem Urteil und schrieb: „Airbnb in Paris ist Geschichte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.