Pflichtkontrollen in Lebensmittelbetrieben sollen seltener stattfinden

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Lebensmittelkontrolleure sollen nach Plänen des Bundesernährungsministeriums künftig deutlich seltener zu Pflichtkontrollen in die Lebensmittelbetriebe gehen. Das gehe laut Foodwatch aus einem noch unveröffentlichten Referentenentwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift hervor. Derzeit könnten demnach zahlreiche Gesundheits- und Verbraucherschutzämter in Deutschland aufgrund mangelhafter Personalausstattung nicht annähernd so viele Lebensmittelunternehmen kontrollieren wie vorgegeben.

Die geplanten Änderungen betreffen die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb). Ende dieses Jahres tritt eine neue EU-Kontrollverordnung (2017/625) in Kraft, die den europäischen Rahmen für die Lebensmittelüberwachung steckt. Im Zuge dessen will das Bundesernährungsministerium die Vorschriften in Deutschland erneuern.

Mit der Verabschiedung der Vorschrift würden eine massive Schwächung der Lebensmittelkontrollen und ein erhöhtes Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher einhergehen, kritisierte foodwatch. Das sieht das Ministerium jedoch grundlegend anders und reagierte mit einer entsprechenden Erklärung: Die Aussage, Bundesministerin Klöckner plane eine Schwächung der Lebensmittel-Überwachung, sei eine Verdrehung der Tatsachen. Richtig sei, dass die Lebensmittel-Überwachung effektiviert werde. Die Einschätzung, dass es zu einer Verringerung der Kontrolldichte kommen werde, treffe nicht zu, Kontrollen würden risikobasierter und damit effizienter durchgeführt werden, so das Ministerium.

Auch die Foodwatch-Kritik in Bezug auf die Kontrollen von Restaurants mit schweren Hygieneverstößen wies das BMEL zurück. Richtig sei, dass bei der Feststellung schwerer Hygienemängel die Lebensmittelüberwachung diesen Betrieb intensiver beobachten und ihn sogar schließen könne. Diese anlassbezogenen Kontrollen erfolgen demnach zusätzlich und in kürzeren Abständen als die entsprechenden Regelkontrollen.


 

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