Quarantänepflicht für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten ab 8. November

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Die neue Quarantänepflicht für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten soll ab dem 8. November gelten. Die Details regelt eine Musterquarantäneverordnung, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete und die eine «gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder» darstellen soll, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch sagte. Die konkrete Umsetzung liegt bei den Bundesländern, Reisende müssen deren jeweilige Regeln beachten. Ursprünglich sollten die Neuerungen schon zum 15. Oktober kommen.

«Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern», sagte Seibert. «Und deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass jemand nach Einreise aus Risikogebieten sich in Selbstisolation begibt.»

Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss laut Seibert demnächst bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne gehen. Zudem muss er sich beim Gesundheitsamt melden. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Coronavirus-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne. In jedem Fall ist das Gesundheitsamt über das Ergebnis zu informieren. Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tage Symptome einer Covid-19-Erkrankung auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

Die allermeisten Infektionen würden derzeit aus dem Ausland in die Bundesrepublik getragen, sagte Seibert. Nur etwa zehn Prozent der Infektionen ereigneten sich im Inland. (dpa)
 

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