Nachdem sich Mitte Februar der FDP-Parteivorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner erneut klar an die Seite des Gastgewerbes gestellt hatte, sprach sich nun auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wieder für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants aus.
In einem kürzlich geführten Interview mit dem DEHOGA Bayern antwortete Lindner auf die Frage „Darf das Gastgewerbe Sie weiterhin an seiner Seite wissen, wenn es um die Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung auf Speisen geht?“ am 17. Februar:
Ich halte angesichts der schwerwiegenden Einschränkungen, die das Gastgewerbe während der Corona-Pandemie hinnehmen musste, es weiterhin für richtig, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet wird. Das hat mich auch bei der Entscheidung zur Verlängerung bis Ende 2023 geleitet. Ich fände auch die unbefristete Anwendbarkeit richtig. Es ist aber kein Geheimnis, dass sich manche Koalitionspartner damit schwertun. (Tageskarte berichtete).
Wie der DEHOGA-Bundesverband berichtet, brachte am 28. Februar brachte die CDU/CSU-Fraktion nun einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ein und plädiert in der Drucksache 20/5810 dafür, den bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen. Als Gründe genannt werden die Bewahrung einer lebendigen und vielfältigen Restaurantkultur, die Bedeutung der gastronomischen Betriebe als unverzichtbare Treffpunkte sowie die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenfolgen und mit Blick auf die Situation in der EU, in der 23 der 27-EU Mitgliedstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren.
Der Verband ruft die Hoteliers und Gastronomen in den Ländern auf ihre Kontakte zu Politik und Medien vor Ort zu nutzen, um zu verdeutlichen „wie wichtig und richtig die reduzierte Mehrwertsteuer in Hotellerie und Gastronomie“ sei. Dazu stellte der DEHOGA ein Faktenpapier mit 15 zentralen Argumenten finden Sie hier verlinkt. Ebenfalls hält der Verband Europakartenfür die Gastronomie, für Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel und für die Hotellerie vor die zeigen sollen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen und auf Speisen in der Gastronomie keine Ausnahme, sondern die Regel in Europa sei.
„Angesichts der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sowie aus Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen. Und eine solche wäre das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Hotellerie“, führte der Verband abschließen aus.