Reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen: CDU/CSU-Bundestagsfraktion für dauerhafte Entfristung

| Politik Politik

Nachdem sich Mitte Februar der FDP-Parteivorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner erneut klar an die Seite des Gastgewerbes gestellt hatte, sprach sich nun auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wieder für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants aus.

In einem kürzlich geführten Interview mit dem DEHOGA Bayern antwortete Lindner auf die Frage „Darf das Gastgewerbe Sie weiterhin an seiner Seite wissen, wenn es um die Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung auf Speisen geht?“ am 17. Februar:

Ich halte angesichts der schwerwiegenden Einschränkungen, die das Gastgewerbe während der Corona-Pandemie hinnehmen musste, es weiterhin für richtig, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet wird. Das hat mich auch bei der Entscheidung zur Verlängerung bis Ende 2023 geleitet. Ich fände auch die unbefristete Anwendbarkeit richtig. Es ist aber kein Geheimnis, dass sich manche Koalitionspartner damit schwertun. (Tageskarte berichtete).

Wie der DEHOGA-Bundesverband berichtet, brachte am 28. Februar brachte die CDU/CSU-Fraktion nun einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ein und plädiert in der Drucksache 20/5810 dafür, den bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft zu entfristen. Als Gründe genannt werden die Bewahrung einer lebendigen und vielfältigen Restaurantkultur, die Bedeutung der gastronomischen Betriebe als unverzichtbare Treffpunkte sowie die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenfolgen und mit Blick auf die Situation in der EU, in der 23 der 27-EU Mitgliedstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren.

Der Verband ruft die Hoteliers und Gastronomen in den Ländern auf ihre Kontakte zu Politik und Medien vor Ort zu nutzen, um zu verdeutlichen „wie wichtig und richtig die reduzierte Mehrwertsteuer in Hotellerie und Gastronomie“ sei. Dazu stellte der DEHOGA ein Faktenpapier mit 15 zentralen Argumenten finden Sie hier verlinkt. Ebenfalls hält der Verband Europakartenfür die Gastronomie, für Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel und für die Hotellerie vor die zeigen sollen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen und auf Speisen in der Gastronomie keine Ausnahme, sondern die Regel in Europa sei.

„Angesichts der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sowie aus Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen. Und eine solche wäre das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Hotellerie“, führte der Verband abschließen aus.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.