Regelung zum kleinen Grenzverkehr verunsichert Bürger

| Politik Politik

Die Regelung zum kleinen Grenzverkehr zwischen Bayern und den Nachbarländern Tschechien und Österreich beschert der Polizei im Freistaat zahlreiche Anfragen von verunsicherten Bürgern. Wie ein Sprecher der Bundespolizei in München am Freitag sagte, gebe es einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Die Menschen fragten an, ob sie zum Tanken oder zum Zigarettenkaufen über die Grenze fahren und zurückkehren dürfen und was sie dabei beachten müssten.

Ähnliche Erfahrungen machen die Beamten vor Ort. Eine Sprecherin der Polizei in Waldmünchen sagte, es gebe regen Verkehr in beide Richtungen. Jedoch sei Verunsicherung spürbar. Streifenpolizisten würden angesprochen, weil sich die Menschen rückversichern wollten, ob sie alles richtig machten. Zudem gebe es zahlreiche Anfragen via Mail oder Telefon bei der Dienststelle.

Zwischen Bayern und Österreich ist seit Donnerstag der kleine Grenzverkehr möglich - jedoch erlaubt Österreich die Einreise dort nur unter bestimmten Vorgaben. Deutsche Bürger dürfen zwar nach einem bis zu 24 Stunden andauernden Aufenthalt im Nachbarland zurückkehren, ohne bei der Wiedereinreise nach Bayern eine digitale Reiseanmeldung und einen Testnachweis zu benötigen oder anschließend in Quarantäne zu müssen. Die Regelung ist auf österreichischer Seite aber nur für nachweislich Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt.

Zudem ist eine Online-Einreiseanmeldung erforderlich. Auch muss den Angaben nach ein Einreisender glaubhaft machen, dass er sich in den zehn Tagen zuvor nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Am 19. Mai endet in Österreich der Lockdown für Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sport. Die sogenannte 3-G-Regel gilt dann für Besucher aus ganz Deutschland.

Zur Online-Einreiseanmeldung teilte am Freitag eine Sprecherin der Polizei Salzburg mit, dass bei dem Formular unter dem Punkt «Ausnahmen» zur Einreise der kleine Grenzverkehr noch nicht aufgelistet sei. Einreisende, die also im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs nach Österreich fahren möchten, sollen unter «Ausnahmen» nichts anklicken und stattdessen einen Haken bei der folgenden Frage nach einem vorhandenen «negativen Testnachweis» setzen.

Fahrten nach Tschechien sind ohne Einreisebeschränkungen zulässig, sofern die Aufenthalte dort nicht länger als zwölf Stunden dauern. Erst danach greifen die tschechischen Quarantäne- und Testregeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.