Regelung zum kleinen Grenzverkehr verunsichert Bürger

| Politik Politik

Die Regelung zum kleinen Grenzverkehr zwischen Bayern und den Nachbarländern Tschechien und Österreich beschert der Polizei im Freistaat zahlreiche Anfragen von verunsicherten Bürgern. Wie ein Sprecher der Bundespolizei in München am Freitag sagte, gebe es einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Die Menschen fragten an, ob sie zum Tanken oder zum Zigarettenkaufen über die Grenze fahren und zurückkehren dürfen und was sie dabei beachten müssten.

Ähnliche Erfahrungen machen die Beamten vor Ort. Eine Sprecherin der Polizei in Waldmünchen sagte, es gebe regen Verkehr in beide Richtungen. Jedoch sei Verunsicherung spürbar. Streifenpolizisten würden angesprochen, weil sich die Menschen rückversichern wollten, ob sie alles richtig machten. Zudem gebe es zahlreiche Anfragen via Mail oder Telefon bei der Dienststelle.

Zwischen Bayern und Österreich ist seit Donnerstag der kleine Grenzverkehr möglich - jedoch erlaubt Österreich die Einreise dort nur unter bestimmten Vorgaben. Deutsche Bürger dürfen zwar nach einem bis zu 24 Stunden andauernden Aufenthalt im Nachbarland zurückkehren, ohne bei der Wiedereinreise nach Bayern eine digitale Reiseanmeldung und einen Testnachweis zu benötigen oder anschließend in Quarantäne zu müssen. Die Regelung ist auf österreichischer Seite aber nur für nachweislich Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt.

Zudem ist eine Online-Einreiseanmeldung erforderlich. Auch muss den Angaben nach ein Einreisender glaubhaft machen, dass er sich in den zehn Tagen zuvor nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Am 19. Mai endet in Österreich der Lockdown für Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sport. Die sogenannte 3-G-Regel gilt dann für Besucher aus ganz Deutschland.

Zur Online-Einreiseanmeldung teilte am Freitag eine Sprecherin der Polizei Salzburg mit, dass bei dem Formular unter dem Punkt «Ausnahmen» zur Einreise der kleine Grenzverkehr noch nicht aufgelistet sei. Einreisende, die also im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs nach Österreich fahren möchten, sollen unter «Ausnahmen» nichts anklicken und stattdessen einen Haken bei der folgenden Frage nach einem vorhandenen «negativen Testnachweis» setzen.

Fahrten nach Tschechien sind ohne Einreisebeschränkungen zulässig, sofern die Aufenthalte dort nicht länger als zwölf Stunden dauern. Erst danach greifen die tschechischen Quarantäne- und Testregeln. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.