Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden.
Wen betrifft das Bundestariftreuegesetz?
Das geplante Gesetz betrifft Unternehmen, die Aufträge öffentlicher Auftraggeber des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro übernehmen. Im Gastgewerbe können dazu beispielsweise Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer gehören, die Kantinen von Bundesministerien oder anderen Bundeseinrichtungen bewirtschaften. Auch Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben, sowie Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten, können betroffen sein.
Verpflichtung zur Tariftreue und neue Prüfstelle
Kern des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Auf Antrag einer Gewerkschaft kann das Bundesarbeitsministerium die Bedingungen eines Tarifvertrags per Rechtsverordnung für verbindlich erklären. Auftragnehmer müssen dann in einem sogenannten Tariftreueversprechen zusagen, dass sie den im Rahmen des Bundesauftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens die festgelegten Arbeitsbedingungen – etwa tarifliche Entlohnung, Urlaubstage und Höchstarbeitszeiten – gewähren.
Zur Kontrolle soll eine eigene „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet werden. Verstöße können Vertragsstrafen nach sich ziehen oder den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben. Eine umfassende Nachunternehmerhaftung ist vorgesehen: Auftragnehmer haften für Verstöße ihrer Subunternehmer in der gesamten Lieferkette. Zusätzlich sind Nachweis- und Dokumentationspflichten geplant. Alternativ können Unternehmen ihre Tariftreue über ein Präqualifizierungsverfahren zertifizieren lassen. Betroffene Arbeitnehmer, einschließlich Leiharbeitnehmer, müssen über ihre Ansprüche informiert werden.
DEHOGA: „Massive Bürokratie und Überregulierung“
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend. Der Verband befürchtet, dass der zusätzliche Aufwand durch Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die Kontrolle von Subunternehmern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnte.
Der DEHOGA verweist auf bereits bestehende hohe Schutzstandards für Arbeitnehmer in Deutschland. Unternehmen hätten angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels ohnehin ein eigenes Interesse an attraktiven Löhnen und Arbeitsbedingungen. Die Schaffung einer neuen Prüfstelle belaste auch den Staat und damit die Steuerzahler. Bei komplexen oder regional unterschiedlichen Tarifverträgen seien Kontrollen zudem besonders aufwändig und fehleranfällig.
Gemeinsame Kritik mit der BDA
Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) will der Verband seine Kritik im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die BDA erkennt zwar im Vergleich zu früheren Plänen der Ampelkoalition einige Bürokratieerleichterungen an, bewertet das BTTG aber weiterhin – auch in Kombination mit einem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz – als zusätzliche Belastung für Wirtschaft und Tarifautonomie.












