Regierung plant Bundestariftreuegesetz – DEHOGA warnt vor Bürokratie

| Politik Politik

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden.

Wen betrifft das Bundestariftreuegesetz?

Das geplante Gesetz betrifft Unternehmen, die Aufträge öffentlicher Auftraggeber des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro übernehmen. Im Gastgewerbe können dazu beispielsweise Gemeinschaftsgastronomen und Contract Caterer gehören, die Kantinen von Bundesministerien oder anderen Bundeseinrichtungen bewirtschaften. Auch Hotels, die größere Zimmerkontingente an die Bundesverwaltung vergeben, sowie Tagungsstätten und Eventlocations, die Veranstaltungen für den Bund ausrichten, können betroffen sein.

Verpflichtung zur Tariftreue und neue Prüfstelle

Kern des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Auf Antrag einer Gewerkschaft kann das Bundesarbeitsministerium die Bedingungen eines Tarifvertrags per Rechtsverordnung für verbindlich erklären. Auftragnehmer müssen dann in einem sogenannten Tariftreueversprechen zusagen, dass sie den im Rahmen des Bundesauftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens die festgelegten Arbeitsbedingungen – etwa tarifliche Entlohnung, Urlaubstage und Höchstarbeitszeiten – gewähren.

Zur Kontrolle soll eine eigene „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet werden. Verstöße können Vertragsstrafen nach sich ziehen oder den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben. Eine umfassende Nachunternehmerhaftung ist vorgesehen: Auftragnehmer haften für Verstöße ihrer Subunternehmer in der gesamten Lieferkette. Zusätzlich sind Nachweis- und Dokumentationspflichten geplant. Alternativ können Unternehmen ihre Tariftreue über ein Präqualifizierungsverfahren zertifizieren lassen. Betroffene Arbeitnehmer, einschließlich Leiharbeitnehmer, müssen über ihre Ansprüche informiert werden.

DEHOGA: „Massive Bürokratie und Überregulierung“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend. Der Verband befürchtet, dass der zusätzliche Aufwand durch Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die Kontrolle von Subunternehmern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnte.

Der DEHOGA verweist auf bereits bestehende hohe Schutzstandards für Arbeitnehmer in Deutschland. Unternehmen hätten angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels ohnehin ein eigenes Interesse an attraktiven Löhnen und Arbeitsbedingungen. Die Schaffung einer neuen Prüfstelle belaste auch den Staat und damit die Steuerzahler. Bei komplexen oder regional unterschiedlichen Tarifverträgen seien Kontrollen zudem besonders aufwändig und fehleranfällig.

Gemeinsame Kritik mit der BDA

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) will der Verband seine Kritik im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen. Die BDA erkennt zwar im Vergleich zu früheren Plänen der Ampelkoalition einige Bürokratieerleichterungen an, bewertet das BTTG aber weiterhin – auch in Kombination mit einem geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz – als zusätzliche Belastung für Wirtschaft und Tarifautonomie.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.