Rheinland-Pfalz führt 2G-Plus-System ein

| Politik Politik

Der Alltag in der Pandemie wird in Rheinland-Pfalz ab Sonntag von einer Corona-Warnampel gesteuert, die neben der Zahl der Infektionen auch die Belegung der Krankenhäuser berücksichtigt. Dabei gebe es für Geimpfte und Genesene «ein sehr großes Stück Normalität», sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Mainz. Allen anderen solle bei einem negativen Test ebenso eine Teilnahme an Veranstaltungen oder der Besuch von Restaurants ermöglicht werden, allerdings in einem geringeren Umfang. 

Rheinland-Pfalz habe ein System entwickelt, das sich als «2G plus» verstehe, sagte Dreyer. Dabei ist der Zugang zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens für Geimpfte und Genesene (2G) frei. Zusätzlich wird einer begrenzten Zahl von Menschen der Zugang ermöglicht, die weder geimpft noch genesen sind, aber einen negativen Test vorweisen können. Dabei trage das Land auch dem Umstand Rechnung, dass manche Menschen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten, erklärte Dreyer. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren zugelassen ist.

Dreyer bedauerte, dass keine bundesweite Einigung auf eine einheitliche Warnampel möglich gewesen sei. In vielen Ländern werde es aber ähnliche Regelungen wie in Rheinland-Pfalz geben. Das Land trete nun in eine neue Phase der Pandemiebekämpfung ein. «Grundsätzlich gilt in allen Warnstufen, dass Menschen, die immunisiert sind, so viel Normalität wie möglich zurückhaben sollen», sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). «Unsere Impfquote hat noch nicht eine Größenordnung erreicht, dass wir entspannt in den Herbst blicken können.»

Die ab Sonntag gültige neue Corona-Landesverordnung berücksichtigt drei Leitindikatoren. Die bekannte Sieben-Tage-Inzidenz sei weiter ein Seismograph, der anzeige, «wie dynamisch das Virus in der Bevölkerung unterwegs ist», sagte Hoch. Als zweiter Wert wird nun auch die Hospitalisierungsinzidenz herangezogen, also die Covid-Krankenhausfälle pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Als dritter Faktor für die Bemessung der Warnstufen kommt noch der prozentuale Anteil von Menschen mit Covid-19 auf den Intensivstationen der Krankenhäuser hinzu.

Für alle drei Faktoren wurden konkrete Werte für die drei Warnstufen festgesetzt. Die Warnstufen 1, 2 und 3 werden erreicht, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren auf dem jeweiligen Level sind.

«Wir haben uns schon länger dafür stark gemacht, dass die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivstationen eine zentrale Rolle in der Risikobewertung spielen», sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. «Die Aussagekraft der reinen Inzidenz ist - und das ist ein Erfolg der Impfkampagne – inzwischen zu einseitig.» Ein neuerlicher Lockdown sei für die Landesregierung keine Option mehr.

Im Einzelnen gelten unter anderem künftig diese Bestimmungen:

ÖFFENTLICHER RAUM: gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 25 Menschen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 10, in Warnstufe 3 maximal 5 Personen zugelassen.

VERANSTALTUNGEN INNEN: maximal 250 Menschen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 100, in Warnstufe 3 maximal 50 Personen zugelassen.

VERANSTALTUNGEN AUSSEN: maximal 1000 Teilnehmer mit festen Plätzen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 400, in Warnstufe 3 maximal 200 Personen zugelassen.

GASTRONOMIE: gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 25 Menschen ohne Maske im Innenbereich, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 10, in Warnstufe 3 maximal 5 Personen zugelassen. Im Außenbereich entfällt nach Angaben Hochs die Testpflicht.

SCHULEN: Bei Warnstufe 1 besteht lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.