Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes hat seine Social-Media-Kommunikationsoffensive #richtiggemacht fortgesetzt. Im vergangenen Monat haben sich viele junge Menschen im Alter von 16 bis 20 Jahren über Ausbildungsoptionen im Tourismus informiert, was 15,9 Mio. Aufrufe auf Youtube, Facebook, und Instagram sowie fast 100.000 Besuche auf der Info-Seite www.richtiggemacht-tourismus.de belegen.
#richtiggemacht ist eine zielgruppengenaue Social-Media-Aktion, die Akzente gegen den intensiven Nachwuchsmangel in touristischen Berufen setzen soll. Mit kurzen Video-Spots in Social Media wird der potentielle Touristik-Nachwuchs dabei zu einem Besuch Webseite eingeladen. Dort gibt es Informationen über die vielfältigen Ausbildungsoptionen im Tourismus.
Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, lobt die Kommunikationsoffensive: „#richtiggemacht holt junge Menschen in ihrer eigenen Sprache in ihren eigenen digitalen Umfeldern ab und führt sie gezielt an die vielfältigen Optionen der touristischen Ausbildungsberufe heran. #richtiggemacht ist damit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in vielen Bereichen der Tourismuswirtschaft.“
Nach dem Auftakt von #richtiggemacht im vergangenen Winter hat das BMWi die zweite Welle der Kommunikationsoffensive mit einem Gesamtbudget von 134.000 Euro unterstützt. „Wir haben das Mediabudget effizient genutzt und über die sozialen Netzwerke exakt jene Zielgruppen eingeladen, die für eine Berufsausbildung im Tourismus hohes Potenzial haben“, sagt Dirk Rogl, stellvertretender Leiter des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes.
Über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes ist zentraler Mittler zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Bundespolitik. Es fördert den Wissenstransfer sowie die Vernetzung der Tourismuswirtschaft in Deutschland und begleitet Innovationen. Es arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.