Rückzahlung der KfW-Kredite: So wird die Novemberhilfe nicht gekürzt

| Politik Politik

Für alle gastgewerblichen Betriebe, die durch Inanspruchnahme der Hilfsprogramme „Überbrückungshilfe 1“, „Novemberhilfe“ oder durch KfW-Kredite die Beihilfegrenze von 800.000 Euro überschreiten, gibt es nun die Möglichkeit, KfW-Kredite zurückzubezahlen, so dass die Novemberhilfe nicht gekürzt wird, das berichtet der DEHOGA.

Da der KfW-Schnellkredit und die Kredite des KfW-Sonderprogramms in Höhe des vollen Darlehensbetrags beihilferechtlich gewertet werden, kann es dazu kommen, dass manchen Betrieben die ihnen zustehenden Zuschüsse gekürzt werden. Das liegt daran, dass sowohl die angesprochenen KfW-Kredite, wie auch die November- und Dezemberhilfe als Beihilfe nach „Bundesregelung Kleinbeihilfe“ gewährt werden und die Summe auf maximal 800.000 Euro je Betrieb begrenzt ist.

Der DEHOGA hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass aufgenommene  KfW-Kredite nun zurückbezahlt werden können und ihr Beihilfewert wieder für nicht zurückzahlbare Zuschüsse wie die Novemberhilfe frei wird.

Auf der Internetseite stellt der Verband dazu relevante Fragen und Antworten dar, die der DEHOGA mit Reinhart Gumlich, Key Account Manager Multiplikatoren der KfW, abgestimmt hat.

Folgende Fragen werden hier beantwortet.

1. Kann ein KfW Schnellkredit mit weiteren Förderkrediten kombiniert werden?

2. Kann ein zweiter KfW Schnellkredit beantragt werden?

3. Kann ein zweiter KfW Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?

4.  Kann ein ausgezahlter KfW Schnellkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?

5. Kann ein ausgezahlter KfW Kredit des KfW Sonderprogramms (z.B. Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre) ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei

6. Wenn der KfW Schnellkredit zurückgegeben wurde, kann dann ein  weiterer KfW Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?

7. Kann bei einem KfW Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre, nach Bewilligung die Laufzeit auf unter 6 Jahre verkürzt werden?

Hier zu den Antworten

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.