Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Habeck fordert Aufschub für Unternehmen

| Politik Politik

Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) hat die Länder zu einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert. Das geht aus einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag. Zuerst hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Bundesländer verlangen derzeit im Frühjahr 2020 ausgezahlte Corona-Soforthilfen zurück, wie die Zeitung nach einer Umfrage bei den für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder berichtet hatte. Insgesamt 287,8 Millionen Euro an Bundesmitteln sollten Kleinunternehmen und Selbstständige erstatten.

Habeck schreibt in dem Brief, die aktuelle coronabedingte Situation stelle insbesondere die vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen weiterhin vor große Herausforderungen. Zum Teil bestünden Sorgen und Ängste, die letztlich auch aus Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Rückerstattungen von Soforthilfen resultierten, die zusätzlich noch auf sie zukommen könnten. Habeck spricht sich daher für einen zeitlichen Aufschub aus, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.

Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern und akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken, Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Wichtigstes Kriseninstrument ist inzwischen die Überbrückungshilfe.

In seinem Brief verweist Habeck darauf, dass Bund und Länder bei der Soforthilfe vereinbart hätten, in stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden. Habeck spricht sich nun bei möglichen Rückforderungen für «angemessene Fristen» aus. Er verweist als Beispiel auf den von Nordrhein-Westfalen eingeräumten Rückzahlungstermin zum 31. Oktober 2022, der den Firmen ausreichend Planungssicherheit biete. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.