Saarland: 2G für Hotels und Restaurants jetzt in Kraft

| Politik Politik

Von diesem Samstag an gelten im Saarland schärfere Corona-Regeln. So sind generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit-, Kultur und Sporteinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen. Die sogenannte 2G-Regel gilt auch für den Besuch sogenannter körpernaher Dienstleister wie Friseure oder Physiotherapeuten, ebenso für Bordelle. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen, aber auch von Discos und Musikclubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen.

Auch für Außenbereiche im Saarland wurden die bisherigen Maßnahmen verschärft. Veranstalter etwa von Weihnachtsmärkten können dort zwischen der 3G-Regel - nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis sind zugelassen - oder einer Maskenpflicht wählen. Auch in Standesämtern oder bei Elterngesprächen in Schulen gilt 3G. Außerdem wird die Maskenpflicht an Schulen und Hochschulen wieder eingeführt.

In Restaurants darf Essen aber auch ohne Impf- oder Genesenennachweis abgeholt werden, wenn eine Maske getragen wird. Generell ausgenommen von den 2G- oder 3G-Regeln sind Kinder unter 6 Jahren sowie ältere Kinder, die regelmäßig getestet werden, ebenso Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Das Saarland geht mit den neuen Corona-Regeln, die zunächst wie alle bisherigen Verordnungen auf zwei Wochen befristet sind (3.12.), sogar über die von Bund und Ländern am Donnerstag beschlossenen Schritte hinaus. Demnach sollen erst beim Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken einheitliche Corona-Maßnahmen greifen. Leitindikator dafür soll die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein - also die gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum. Die Saarland-Regeln gelten aber unabhängig von der Hospitalisierungsrate.


 

Notizblock

Internet

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.