Schlag ins Kontor: Hotelverband mit scharfer Kritik an OTAs

| Politik Politik

Die ZEW-Studie über die Positionierung von Hotels in den großen Buchungsportalen hat in den vergangenen Tagen für reichlich Wirbel gesorgt (Tageskarte berichtete). Denn so langsam dringe auch ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit, was die Hoteliers längst wüssten, wie es IHA-Chef Markus Luthe in seinem aktuellen Blog beschreibt: Buchungsportale im Internet seien bei weitem nicht so verbraucherfreundlich, wie sie sich selbst gerne inszenieren würden. Insbesondere die für den Verbraucher so wichtigen Rankings der Plattformen hätten ihre Unschuldsvermutung verloren, ist der Verbandschef überzeugt. 

„Buchungsportale machen die Rangliste ihrer empfohlenen Suchergebnisse durch die Berücksichtigung der Preisdifferenzen von Faktoren abhängig, die zwar für das Portal zur Gewinnmaximierung relevant sind, aber nicht in Einklang mit dem Kundeninteresse stehen müssen“, erklärt dazu Reinhold Kesler, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“ und Ko-Autor der Studie. 

In das gleiche Horn stößt das das Bundeskartellamt, dass Mitte Dezember ein Konsultationspapier zu seiner „Sektoruntersuchung Vergleichsportale“ veröffentlichte und sich darin umfassend auch mit sämtlichen Buchungsportalen und Metasearchern im Hotelmarkt auseinandersetzte. Das Kartellamt kam laut Luthe zur vorläufigen Schlussfolgerung, dass typischerweise Transparenzpflichtverstöße, Irreführung oder verdeckte Werbung und somit Lauterkeitsrechtsverstöße vorlägen. Die Ermittlungen hätten aufgedeckt, dass bei vielen Portalen in der Hotellerie die Höhe der Zahlungen auch ins Ranking einfließen. Dieses sei also keineswegs das für den Nutzer beste Suchergebnis. Die ZEW-Studie sei nun ein weiterer Schlag ins Kontor verbliebener OTA-Glaubwürdigkeit.

Booking.com hat ebenfalls zur ZEW-Studie Stellung bezogen: „Die Rankings auf Booking.com basieren auf einem automatisierten Algorithmus, der aus Kundenfeedback aufgebaut ist. Dabei ist die Konversionsrate der stärkste Einflussfaktor für das Ranking. Unterkünfte mit einer guten Konversionsrate (also solche, die immer wieder gebucht werden), zeigen, dass sie von Kunden gut angenommen werden. Diese Unterkünfte – die oft tolle Preise, Fotos, Beschreibungen und Bewertungen aufweisen – steigen in den Suchergebnissen tendenziell auf. Kunden neigen gerne dazu, keine Unterkünfte mit erhöhten Preisen zu buchen. Unsere Daten belegen, dass Partner negative Auswirkungen auf das Geschäft, das sie auf der Plattform generieren können, sehen, wenn sie nicht die besten Preise auf Booking.com angeben.“

Das Bundeskartellamt sieht das in seiner Untersuchung zu Internet-Vergleichsportalen (Tageskarte berichtete) etwas anders. Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen habe den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet, so die Mitteilung. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu dem Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Internet-Vergleichsportale sind ein wichtiges Werkzeug, solange sie objektive und unverfälschte Ergebnisse liefern. Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen.“

Luthe vom Hotelverband bemängelt darüber hinaus, dass, nach einer Testphase in Asien, Booking gerade sein Produkt Booking.Basic nun wohl auch in Europa eingeführt hat. Mit Booking.Basic sichert sich das Hotelportal den besten Preis für ein Hotelzimmer auch, wenn das Hotel diesen gar nicht direkt dort eingestellt hat, wie auch Markus Luthe vom Hotelverband in einem aktuellen Blogpost berichtet.

Markus Luthe kritisiert, dass der Marktführer ohne jede (Vor-)Ankündigung und ohne eine Chance zum Opt-out für die Hotels […] die unternehmerische Preissetzungsfreiheit der Hoteliers weiter unterminiere: „Mit Booking.Basic bietet das Portal über dritte Vertriebspartner auch selbst dann immer die günstigste Rate eines Hotels an, wenn diese vom Hotel Booking.com bewusst gar nicht zur Verfügung gestellt wird. Auch dies erscheint mir kartell- und schuldrechtlich fragwürdig. Gelebte Partnerschaft auf Augenhöhe ist das auf jeden Fall nicht.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.