Schleswig-Holstein: 2G-Regel tritt auch in Gastronomie in Kraft

| Politik Politik

Wegen gestiegener Infektionszahlen greifen in Schleswig-Holstein seit Montag schärfere Corona-Regeln. In Innenbereichen sind Menschen ohne Covid-19-Schutzimpfung von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G (geimpft, genesen), für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G (geimpft, genesen oder getestet).

Am Samstag hatte die Landesregierung die bis 15. Dezember geltende neue Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind davon ausgenommen.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine ärztliche Bescheinigung und einen negativen Test vorlegen, um Angebote mit 2G-Regeln wahrzunehmen.

2G gilt seit Montag in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt (Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten.

Behörden können auf Weihnachtsmärkten sowie bei anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter und Veranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden außerhalb geschlossener Räume 2G anordnen. Dafür muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des erwarteten Besucheraufkommens erhöhtes Infektionsrisiko bestehen.

Die 3G-Regel gilt im Norden nun bei beruflichen Veranstaltungen, geschlossenen Veranstaltungen in Gaststätten, im Profisport, bei beruflicher Bildung und beruflich bedingten Hotelübernachtungen.

Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske aufsetzen. Behörden können beispielsweise für Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche die Maskenpflicht anordnen. Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren.

Erfolgt der 3G-Nachweis mittels QR-Code, müssen Betreiber oder Veranstalter diesen mit der CovPassCheck-App des Robert Koch-Instituts (RKI) überprüfen. Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKI bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.