Schleswig-Holstein verlängert 3G-Regel auch für Restaurants

| Politik Politik

Bei Veranstaltungen drinnen greift in Schleswig-Holstein auch in den kommenden Wochen die 3G-Regel. Dabei erhalten nur vollständig geimpfte, genesene oder getestete Menschen Zutritt ins Kino, Restaurant oder Stadion. Es gilt dann keine Maskenpflicht. Die Landesregierung verlängerte am Dienstag die Corona-Verordnung bis einschließlich 14. November, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Die bisherige Verordnung wäre am Sonntag ausgelaufen.

In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen greift die 3G-Regel weiterhin nicht. Dort herrscht im Norden auch künftig Maskenpflicht.

Die einzige Neuerung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es im Pflegebereich. Ab Sonntag können Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung Pflegeheime beteten, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist wie insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung. Dies gilt bereits jetzt in den Krankenhäusern.

Zuvor hatte bereits Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) eine Verlängerung der 3G-Regel in Schleswig-Holstein für angebracht erklärt. «Es wird auch weiterhin - gerade für die Zeit im Herbst und Winter - noch Maßnahmen brauchen, so dass ein kurzfristiges Entfallen aller verbliebenen Schutzmaßnahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst nicht vorgesehen ist», sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.

Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.