Bei Veranstaltungen drinnen greift in Schleswig-Holstein auch in den kommenden Wochen die 3G-Regel. Dabei erhalten nur vollständig geimpfte, genesene oder getestete Menschen Zutritt ins Kino, Restaurant oder Stadion. Es gilt dann keine Maskenpflicht. Die Landesregierung verlängerte am Dienstag die Corona-Verordnung bis einschließlich 14. November, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Die bisherige Verordnung wäre am Sonntag ausgelaufen.
In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen greift die 3G-Regel weiterhin nicht. Dort herrscht im Norden auch künftig Maskenpflicht.
Die einzige Neuerung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es im Pflegebereich. Ab Sonntag können Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung Pflegeheime beteten, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist wie insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung. Dies gilt bereits jetzt in den Krankenhäusern.
Zuvor hatte bereits Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) eine Verlängerung der 3G-Regel in Schleswig-Holstein für angebracht erklärt. «Es wird auch weiterhin - gerade für die Zeit im Herbst und Winter - noch Maßnahmen brauchen, so dass ein kurzfristiges Entfallen aller verbliebenen Schutzmaßnahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst nicht vorgesehen ist», sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. (dpa)