Schleswig-Holstein will Touristenansturm an Feiertagen im Norden verhindern

| Politik Politik

Schleswig-Holstein wappnet sich für den Andrang von Tagestouristen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will einen Ansturm an Himmelfahrt und Pfingsten verhindern und kündigte harte Kontrollen in Badeorten und an Stränden an.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will einen Touristenansturm in Schleswig-Holstein über das Himmelfahrtswochenende und an Pfingsten wegen der geplanten Lockerungen der Corona-Bestimmungen verhindern. «Wenn sich jetzt tausende Menschen auf den Weg machen zu den Stränden von Nord- und Ostsee, dann wird es schwierig, die Kontaktregeln zu befolgen. Im Klartext: Es wird zu voll am Strand», sagte Günther der «Bild»-Zeitung (Freitagausgabe).

Um das zu vermeiden, kündigte Günther harte Kontrollen in den Badeorten und an den Stränden an. «Wir werden von Seiten des Landes auch unsere Landespolizei zur Unterstützung dort haben, falls die Kontaktverbote an den Hotspots nicht eingehalten werden», sagte der Regierungschef. «Natürlich wird am Strand kontrolliert, ob die Abstandsregelungen eingehalten werden. Und natürlich können an Himmelfahrt nicht 30 Leute mit dem Bollerwagen durch die Gegend ziehen.»

«Bei festen Buchungen wissen wir, wie viele Leute kommen», sagte Günther. Tagestouristen machten sich bei schönem Wetter auf den Weg. «In den letzten Jahren gab es an Wochenenden immer wieder kilometerlange Staus auf den Autobahnen zu den Ferienorten.»

Ab Montag erlaubt Schleswig-Holstein wieder die Einreise von Touristen aus anderen Bundesländern. Die Kreise können bei Bedarf den Tagestourismus in Orten aber begrenzen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.