Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die Gastronomie wirtschaftlich stärken und eine gerechtere Besteuerung erreichen. Bislang gibt es eine ungleiche Handhabung: Speisen, die geliefert oder abgeholt werden, unterliegen bereits dem ermäßigten Satz von sieben Prozent, während vor Ort verzehrte Mahlzeiten mit 19 Prozent besteuert werden. Diese geplante Anpassung soll die Wettbewerbsverzerrung beenden.
Zudem soll die Regelung Abgrenzungsprobleme beseitigen, die in der Vergangenheit bei bestimmten Dienstleistungen wie Cateringservices, Schul- und Kita-Essen oder Krankenhausverpflegung auftraten.
Mögliche Auswirkungen der Senkung
Die Umsetzung der Steuersenkung könnte zwei verschiedene Effekte haben: Entweder erhöht sie die Marge der Betriebe, was ihnen größere Spielräume für Investitionen verschaffen würde. Oder die Gastronomen geben die niedrigere Steuer an ihre Kunden weiter, was zu sinkenden Preisen und möglicherweise zu einer gesteigerten Nachfrage führen könnte.
Es ist eine Rückkehr zu einer bereits bekannten Regelung: Schon während der Corona-Pandemie galt von Juli 2020 bis Dezember 2023 eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll diese nun dauerhaft etabliert werden. Für die Umsetzung ist eine Änderung des Paragrafen § 12 Absatz 2 Nummer 15 im Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgesehen.
DEHOGA fordert schnelle Umsetzung und „Steuerfairness“
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sieht in der geplanten Gesetzesänderung eine dringend notwendige Maßnahme. Der Verband hatte sich aufgrund der angespannten Wirtschaftslage im Gastgewerbe wiederholt für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent starkgemacht.
Die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges sagte der dpa, die Entlastung sei wichtig, weil es endlich Steuerfairness gegenüber Essen zur Mitnahme und der Essenslieferung gebe, für die ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelte. Zu einer Weitergabe an Kunden sagte sie: „Das ist keine Frage des Wollens, sondern des Könnens.» Sie wies unter anderem auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise hin, steigende Gehälter für die Mitarbeiter und weitere Kosten. «Ich bin mir aber sicher, da, wo Spielräume sind, wird es auch Maßnahmen geben, um mit preisattraktiven Angeboten verloren gegangene Gäste zurückzugewinnen.“
Wirtschaftliche Schieflage im Gastgewerbe
Die Forderung des Dehoga basiert auf aktuellen Zahlen, die die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe als kritisch darstellen. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes lagen die realen Umsätze des Gastgewerbes im ersten Halbjahr 2025 um 15,1 Prozent unter dem Niveau von 2019. Eine Umfrage des Verbandes unter fast 4.000 Mitgliedsbetrieben ergab, dass die Unternehmen im Juli 2025 durchschnittliche Umsatzverluste von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichneten.
Laut DEHOGA-Präsident Guido Zöllick stoßen viele Betriebe aufgrund steigender Kosten und der Preissensibilität der Gäste an ihre Grenzen. Er betonte, die Bundesregierung müsse schnell handeln, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu sichern. Die zentrale Forderung des Verbandes ist deshalb eine „Steuerfairness und Gleichbehandlung“, da Lieferdienste und Fertiggerichte aus dem Einzelhandel bereits vom niedrigeren Steuersatz profitieren.
Die Dringlichkeit der Situation wird durch die Ergebnisse der Dehoga-Umfrage unterstrichen: Fast 40 Prozent der befragten Betriebe befürchten für 2025 Verluste, während nur 33 Prozent glauben, die Gewinnzone halten zu können. Der Verband erwartet eine zeitnahe Umsetzung der bereits beschlossenen Regierungsvorhaben.












