Referentenentwurf - Finanzministerium bringt Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg

| Politik Politik

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Hintergrund der Gesetzesänderung

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die Gastronomie wirtschaftlich stärken und eine gerechtere Besteuerung erreichen. Bislang gibt es eine ungleiche Handhabung: Speisen, die geliefert oder abgeholt werden, unterliegen bereits dem ermäßigten Satz von sieben Prozent, während vor Ort verzehrte Mahlzeiten mit 19 Prozent besteuert werden. Diese geplante Anpassung soll die Wettbewerbsverzerrung beenden.

Zudem soll die Regelung Abgrenzungsprobleme beseitigen, die in der Vergangenheit bei bestimmten Dienstleistungen wie Cateringservices, Schul- und Kita-Essen oder Krankenhausverpflegung auftraten.

Mögliche Auswirkungen der Senkung

Die Umsetzung der Steuersenkung könnte zwei verschiedene Effekte haben: Entweder erhöht sie die Marge der Betriebe, was ihnen größere Spielräume für Investitionen verschaffen würde. Oder die Gastronomen geben die niedrigere Steuer an ihre Kunden weiter, was zu sinkenden Preisen und möglicherweise zu einer gesteigerten Nachfrage führen könnte.

Es ist eine Rückkehr zu einer bereits bekannten Regelung: Schon während der Corona-Pandemie galt von Juli 2020 bis Dezember 2023 eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll diese nun dauerhaft etabliert werden. Für die Umsetzung ist eine Änderung des Paragrafen § 12 Absatz 2 Nummer 15 im Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgesehen.

DEHOGA fordert schnelle Umsetzung und „Steuerfairness“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sieht in der geplanten Gesetzesänderung eine dringend notwendige Maßnahme. Der Verband hatte sich aufgrund der angespannten Wirtschaftslage im Gastgewerbe wiederholt für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent starkgemacht.

Die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges sagte der dpa, die Entlastung sei wichtig, weil es endlich Steuerfairness gegenüber Essen zur Mitnahme und der Essenslieferung gebe, für die ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelte. Zu einer Weitergabe an Kunden sagte sie: „Das ist keine Frage des Wollens, sondern des Könnens.» Sie wies unter anderem auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise hin, steigende Gehälter für die Mitarbeiter und weitere Kosten. «Ich bin mir aber sicher, da, wo Spielräume sind, wird es auch Maßnahmen geben, um mit preisattraktiven Angeboten verloren gegangene Gäste zurückzugewinnen.“

Wirtschaftliche Schieflage im Gastgewerbe

Die Forderung des Dehoga basiert auf aktuellen Zahlen, die die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe als kritisch darstellen. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes lagen die realen Umsätze des Gastgewerbes im ersten Halbjahr 2025 um 15,1 Prozent unter dem Niveau von 2019. Eine Umfrage des Verbandes unter fast 4.000 Mitgliedsbetrieben ergab, dass die Unternehmen im Juli 2025 durchschnittliche Umsatzverluste von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichneten.

Laut DEHOGA-Präsident Guido Zöllick stoßen viele Betriebe aufgrund steigender Kosten und der Preissensibilität der Gäste an ihre Grenzen. Er betonte, die Bundesregierung müsse schnell handeln, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu sichern. Die zentrale Forderung des Verbandes ist deshalb eine „Steuerfairness und Gleichbehandlung“, da Lieferdienste und Fertiggerichte aus dem Einzelhandel bereits vom niedrigeren Steuersatz profitieren.

Die Dringlichkeit der Situation wird durch die Ergebnisse der Dehoga-Umfrage unterstrichen: Fast 40 Prozent der befragten Betriebe befürchten für 2025 Verluste, während nur 33 Prozent glauben, die Gewinnzone halten zu können. Der Verband erwartet eine zeitnahe Umsetzung der bereits beschlossenen Regierungsvorhaben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.