Schleswig-Holstein will Umgang mit Corona-Regeln vereinfachen

| Politik Politik

Ab Montag darf das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein nicht nur weiter hochfahren, es sollen ab dann auch einfachere Regeln zur Eindämmung des Coronavirus gelten. «Die in den vergangenen Wochen ergriffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus waren erfolgreich – vor allem auch, weil die Menschen in Schleswig-Holstein sie verantwortungsbewusst eingehalten und unterstützt haben», sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Freitag. «Nun können wir das öffentliche Leben schrittweise und unter Auflagen vorsichtig weiter hochfahren.»

Zum Montag sollen zahlreiche Öffnungsverbote im Tourismus, bei Dienstleistungen und in der Freizeit wegfallen. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die geplanten Lockerungen will das Kabinett am Samstag beschließen. Dabei planen CDU, Grüne und FDP einen Paradigmenwechsel.

[Die Bundesländer sind inzwischen für die Lockerungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Regionen derzeit bekannt sind – mit allen bekannten Rechtsverordnungen. Weiterlesen]

Ab Montag sollen nicht mehr Verbote mit Ausnahmen im Vordergrund stehen, sondern grundsätzliche Erlaubnisse verbunden mit Auflagen. Wenn möglich, muss der Mindestabstand von 1,50 Metern im nördlichsten Bundesland generell immer eingehalten werden. Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands sind im Norden auf ein Minimum zu beschränken.

Einrichtungen, in denen Publikumsverkehr stattfindet, müssen Vorkehrungen treffen, damit Besucher beim Warten vor dem Eingang das Abstandsgebot einhalten können. Sie sollen Möglichkeiten zum Händewaschen oder Desinfizieren bereitstellen, und Oberflächen regelmäßig reinigen, die häufig berührt werden.

«Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben bewiesen, dass sie Eigenverantwortung sehr ernst nehmen», sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Dies gewinne mit Voranschreiten der Epidemie zunehmend an Bedeutung. Die Menschen entschieden durch ihr Verhalten «mit darüber, dass wir mit so wenig Freiheitsbeschränkung wie möglich mit dem Virus leben können».

Ab Montag dürfen Hotels - ohne Wellnessbereiche - und Ferienwohnungen wieder öffnen. Touristen aus anderen Bundesländern dürfen wieder kommen. Das Betretungsverbot von Inseln und Halligen entfällt, allerdings würden Inseln wie Sylt, Föhr und Amrum gern zunächst auf Tagesgäste verzichten.

Restaurants und Gaststätten dürfen bis 22.00 Uhr für reservierte Gäste wieder öffnen. Buffets dürfen sie ihren Gästen nicht anbieten. Zudem rät die Landesregierung: «Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden.»

Diverse Freizeitaktivitäten werden ebenfalls wieder möglich, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Fitnessstudios dürfen öffnen, Gemeinschaftseinrichtungen und Sammelumkleiden bleiben dort aber geschlossen. Schwimmbäder bleiben ebenfalls weiterhin zu. Das gilt auch für Freizeitparks.

Im Einzelhandel wird die Zahl der Kunden auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt. Ab 200 Quadratmetern sind Kontrollkräfte nötig. Die Maskenpflicht besteht weiter - mit Ausnahme für Menschen, die diese aus medizinischen Gründen nicht tragen können. «Dienstleister und Handwerker dürfen Tätigkeiten zukünftig auch wieder am Gesicht des Kunden ausführen.» Damit können Kosmetik- und Tattoo-Studios sowie Massagepraxen wieder öffnen. Prostitution bleibt untersagt.

Nach Museen, Bibliotheken und Musikschulen dürfen ab Montag auch Volkshochschulen und außerschulische Bildungsstätten wieder ihr Programm beginnen. Kinos dürfen mit bis zu 50 Besuchern pro Kinosaal öffnen. Bei Gottesdiensten muss künftig das Abstandsgebot sichergestellt werden. Die bisherige Quadratmeterregelung fällt weg.

An den Hochschulen können Bibliotheken Mensen und Cafeterien grundsätzlich wieder öffnen, vorausgesetzt sie treffen entsprechende Infektionsschutz- und Hygienevorkehrungen. Werkstätten für Menschen mit Behinderung öffnen wieder mit einem Viertel ihrer Kapazität. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dürfen «in einem dem Infektionsgeschehen angemessenen Rahmen» wieder ihre Leistungen erbringen.

Am 25. Mai soll in Schleswig-Holstein für weitere Jahrgänge wieder die Schule beginnen. Das gilt für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8,9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Unterricht findet dann auch wieder in der sogenannten Eingangsphase und Qualifizierungsphase der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen statt. Zunächst konzentriere sich der Unterricht auf Kernfächer wie Deutsch, Mathematik und Englisch.

Günther kündigt Durchgreifen gegen Corona-Regeln an Stränden an

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat ein hartes Durchgreifen bei Verstößen gegen Abstands- und Hygieneregeln an Schleswig-Holsteins Stränden angekündigt. «Größere Ansammlungen von Menschen, von Urlaubern werden unterbunden; gerade wenn Alkohol getrunken und es mit dem Abstandhalten schwieriger wird», sagte der Regierungschef der Tageszeitung «Die Welt» (Samstagausgabe). Diese «klare Ansage» sei mit Kreisen und Kommunen besprochen und werde von den Sicherheitsbehörden durchgesetzt.

Ab Montag dürfen Touristen aus anderen Bundesländern wieder nach Schleswig-Holstein kommen. Auch Restaurants dürfen wieder öffnen, müssen aber die Kontaktdaten ihrer Gäste festhalten. Generell gelten weiterhin Abstandsregeln.

Wer an Strände von Nord- und Ostsee wolle, könne den Zollstock aber zu Hause lassen, sagte Günther der «Bild»-Zeitung (Samstagausgabe). «1,5 Meter kann man mit Augenmaß anpeilen. Aber das Sommer-Vergnügen wird anders sein. Es wird keine großen Beach-Partys geben, man wird nicht eng zusammen stehen.» Das würde zur Not unterbunden.

Viele sprächen vom Begriff der «neuen Normalität», sagte Günther. «Das lehne ich kategorisch ab. Es suggeriert, wir müssten uns dauerhaft daran gewöhnen. Das ist aus meiner Sicht verheerend.» Das Land sei auf einem langsamen Weg zurück in die echte Normalität.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.