Schließungen, Sperrstunde und Ausgangssperre: Pläne für Teil-Lockdown in Thüringen

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Die Thüringer Landesregierung will nach einem neuen Corona-Verordnungsentwurf das öffentliche Leben im Freistaat in weiten Teilen herunterfahren. Geplant sind demnach unter anderem Schließungen, 2G-Regeln, Kontaktbeschränkungen und Verbote. Die Regeln ähneln jenen im Nachbarbundesland Sachsen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte die Menschen im Freistaat bereits am vergangenen Dienstag auf einen solchen Weg eingestimmt - ohne jedoch konkret zu werden.

Der Entwurf, der der dpa vorliegt, sieht dabei Verbote und Einschränkungen vor, die teils nur in einer Übergangsphase bis zum 15. Dezember gelten sollen - dazu gehört zum Beispiel eine Ausgangssperre - und Maßnahmen, die über dieses Datum hinaus bestehen könnten, für die es aber einen Landtagsbeschluss als Grundlage braucht. Das Kabinett will über die Pläne noch am Montag beraten, am Dienstag sollen sie der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für Mittwoch ist eine Sondersitzung des Landtags anberaumt.

Kommen die strengeren Corona-Maßnahmen wie in dem Entwurf vorgesehen, wäre dies ein Teil-Lockdown, der für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, härter ausfällt als für Menschen mit einer Immunisierung gegen das Coronavirus. Ein Überblick über die Pläne:

Nachtleben

Clubs, Bars und Diskotheken müssten nach dem Entwurf schließen. Für die Gastronomie sehen die Pläne eine Sperrstunde um 22.00 Uhr vor. Sie soll auch für Spielhallen und Wettbüros gelten - jedoch nach bisherigen Vorstellungen nur bis Mitte Dezember. In beiden Bereichen sollen zudem nur noch Geimpfte oder Genesene reinkommen - hier gilt also das 2G-Prinzip.

Ausgangssperre

Sie kommt womöglich zurück nach Thüringen, aber nur für ein paar Wochen: die nächtliche Ausgangssperre. Sie soll dem Entwurf zufolge von 22.00 bis 5.00 Uhr gelten und nur für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Spätestens ab 15. Dezember wird sie nach derzeitigem Stand wegfallen.

Kontaktbeschränkungen

Menschen, die weder genesen noch geimpft sind, sollen sich den Plänen zufolge nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts treffen können sowie mit einer weiteren haushaltsfremden Person. Kinder bis zwölf Jahren sollen nicht mit eingerechnet werden.

Freizeit

Volksfeste und Weihnachmärkte sollen verboten werden, ebenso Messen und Kongresse. Letztere aber womöglich nur bis 15. Dezember. Geschlossen werden sollen auch Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Erlebnisbäder und Saunen. In Museen und bei Angeboten der Freizeitgestaltung soll in geschlossenen Räumen 2G gelten. Musiker, die an Orchester- oder Chorproben teilnehmen, brauchen neben einem 2G-Nachweis noch einen negativen Corona-Test.

Tourismus

Übernachtungen sollen möglich bleiben. In den Beherbergungsbetrieben soll aber die 2G-Regelung gelten. Das gleiche gilt für Reisebusveranstaltungen. In nicht-touristischen Beherbergungsbetrieben sieht der Entwurf sogar nur eine 3G-Regelung vor. Auch im öffentlichen Personennahverkehr soll 3G gelten.

Einzelhandel

Einkaufstourismus von Sachsen in Thüringen dürfte sich schon bald nicht mehr lohnen. Denn nun soll die 2G-Regelung auch in Thüringen gelten - mit etlichen Ausnahmen, etwa für Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.

Veranstaltungen

Bei größeren öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmern könnte 2G plus eingeführt werden. Zugang hätten also nur Geimpfte und Genesene, wenn sie zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen können. Unter freiem Himmel gilt 2G. In beiden Fällen sind die Teilnehmerzahlen begrenzt und die Veranstaltungen müssen angemeldet werden. Auch bei kulturellen Veranstaltungen soll 2G gelten.

Bei privaten Veranstaltungen soll ab 20 Teilnehmern unter freiem Himmel 2G gelten, in geschlossenen Räumen schon ab 15 Menschen. Wird die Party deutlich größer, soll sie angemeldet werden müssen.

Sport

Bei Sportveranstaltungen sind keine Zuschauer erlaubt. Für Fitnessstudios und Freizeitsport soll eine 2G-plus-Regelung in geschlossenen Räumen gelten, unter freiem Himmel 2G.

Weitere

3G gilt in Hochschulen, Erste-Hilfe-Kurse, bei Beratungen in den Kommunen und ihren Verbänden sowie Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen. Auch bei religiösen oder parteipolitischen Veranstaltungen soll 3G genügen. (dpa)


 

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