Schwarz-Rot peilt 15 Euro Mindestlohn für 2026 an

| Politik Politik

Union und SPD peilen für nächstes Jahr einen Mindestlohn von 15 Euro in der Stunde an. Die Entscheidung darüber bleibt jedoch bei der zuständigen Kommission von Experten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies geht aus dem vereinbarten Koalitionsvertrag der künftigen Regierungspartner hervor.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Die SPD und andere Befürworter einer Erhöhung argumentieren, nach EU-Regeln sei diese Lohnuntergrenze in Deutschland zu niedrig. Demnach soll der Mindestlohn nicht weniger als 60 Prozent des sogenannten Medianlohns eines Landes sein. Das ist eine statistische Rechengröße, sie wird auch «mittlerer» Lohn genannt.

Im Entwurf des Koalitionsvertrags heißt es: «Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer 
Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.»

Ziel sei zudem eine höhere Tarifbindung. «Deswegen werden wir ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen», heißt es im Text. Für kleinere Unternehmen soll es Ausnahmen geben.

Von einer Erhöhung des Mindestlohns würden nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds etwa sechs Millionen Menschen mit sehr schmalem Einkommen profitieren. Gemessen an den Arbeitsverhältnissen ist die Zahl noch größer: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag im April 2024 in rund 9,5 Millionen Jobs der Stundenlohn unter 15 Euro. Kehrseite ist die Befürchtung höherer Preise zum Beispiel beim Friseur oder in Restaurants.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.