Schwedischer Gerichtshof untersagt Booking die Anwendung von Best-Preis-Klauseln

| Politik Politik

Nach Belgien in der letzten Woche wird es nun auch für die Ratenparitätsklauseln in Schweden eng. Der Gerichtshof des Landes für Patente und Märkte hat entschieden, dass Booking Ratenparität von Hotels nicht mehr einfordern darf.

Der schwedische Hotelverband VISITA hatte im Herbst 2016 eine entsprechende Klage gegen die Best-Preis-Klauseln von Booking beim zuständigen Gerichtshof  eingereicht, nachdem das schwedische Kartellamt zuvor in einer konzertierten Aktion mit den französischen und italienischen Wettbewerbsbehörden sogenannte „enge“ Best-Preis-Klauseln als zulässig eingestuft und nicht beanstandet hatte.

Das Urteil wird drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Booking.com kann noch innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen, über die dann voraussichtlich im nächsten Jahr rechtskräftig entschieden würde. Im Einzelnen urteilte der Schwedische Gerichtshof für Patente und Märkte wie folgt:

  1. Booking darf Ratenparität von Hotels nicht mehr einfordern;
  2. Booking muss es unterlassen, Hotels durch niedrigere Kommissionssätze oder andere Anreize/Sanktionen zur Einhaltung von Ratenparität anzuhalten;
  3. Booking muss seine Hotelpartner in den Verträgen über diese Auflagen informieren.

"Nach der Entscheidung des belgischen Parlaments sind Ratenparitätsklauseln bereits in fünf europäischen Ländern verboten", gibt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen. "Nach Deutschland (Beschlüsse des Bundeskartellamtes 2013 und 2015), Frankreich (Gesetz 2015), Österreich (Gesetz 2017), Italien (Gesetz 2017) und Belgien (Gesetz 2018) wäre Schweden somit das sechste Land, wenn das heutige Urteil des Schwedischen Gerichtshofs für Patente und Märkte Rechtskraft erlangt. Das ist eine gute Entwicklung für Hotels und Verbraucher gleichermaßen."

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.